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Bei der Steuerberechnung wird das Kindergeld zur Steuer addiert

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    Bei der Steuerberechnung wird das Kindergeld zur Steuer addiert

    Hallo,
    ich habe die ESt-Erklärung fertig gemacht und die Steuerberechnung durchführen lassen.
    Allerdings heißt es dort (gerundet):
    zu versteuern: 80000,
    tarifliche ESt: 16000,
    dazu: Kindergeld: 6000,
    festzusetzende ESt 22000

    Der gleiche Betrag steht übrigens auch schon in den ersten Übersichtszeilen.
    Heißt das, dass ich das erhaltene Kindergeld mit der Steuer zurückzahlen soll? Das kann doch nicht richtig sein?

    Vielen Dank schon mal für eine Aufklärung.

    #2
    Heißt das, dass ich das erhaltene Kindergeld mit der Steuer zurückzahlen soll? Das kann doch nicht richtig sein?
    Du musst das Kindergeld nicht tatsächlich zurückzahlen, die Einkommensteuer erhöht sich jedoch um den Kindergeldanspruch,

    weil die Günstigerprüfung für den Kinderfreibetrag erfolgreich war. Das siehst du etwas weiter oben in der Steuerberechnung, dort

    wurden nämlich Freibeträge für 2 Kinder berücksichtigt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Natürlich ist das richtig. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist, dann muss man letzteres zurückzahlen.

      Nennt sich Günstigerprüfung.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Natürlich ist das richtig. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist, dann muss man letzteres zurückzahlen.

        Nennt sich Günstigerprüfung.
        Soweit korrekt, trotzdem wäre es richtiger, wenn Du geschrieben hättest: ..., dann wird letzteres verrechnet.

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          #5
          Genauso ist es im Übrigen bei Riesterzulage und steuerlicher Berücksichtigung der Beiträge

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            #6
            Genauso ist es im Übrigen bei Riesterzulage und steuerlicher Berücksichtigung der Beiträge
            Wobei da die Günstigerprüfung beantragt werden muss, während sie bei Kinderfreibetrag zu Kindergeld generell erfolgt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich würde schon sagen, dass das Ausfüllen einer Anlage Kind einen Antrag auf Günstigerprüfung darstellt.

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                #8
                Wildes fiktives Beispiel: Kindergeld beträgt 3.000 €, steuerliche Auswirkung des Kinderfreibetrags beträgt 3.005 €

                Ziel ist einfach, dass Du, wenn wie hier die Günstigerprüfung zugunsten des Kinderfreibetrag ausfällt, dass Du im Einkommensteuerbescheid nur das "mehr" oberhalb des Kindergelds ausgezahlt bekommst (im Beispiel 5 €), denn das Kindergeld hast Du ja schon von der Familienkasse erhalten und behältst es auch.

                Technisch läuft das dann so ab, dass im Einkommensteuerbescheid der Kinderfreibetrag als Sonderausgabe abgezogen wird, sich dadurch das zu versteuernde Einkommen entsprechend mindert und dadurch versteckt im Einkommensteuertarif die tarifliche Einkommensteuer niedriger ausfällt, im Beispiel um 3.005 €. Da Du aber über den Einkommensteuerbescheid letztlich nur 5 € bekommen sollst, wird auf die tarifliche Einkommensteuer das Kindergeld (3.000 €) wieder draufgerechnet, so dass per Saldo nur eine Minderung von 5 € im Einkommensteuerbescheid rauskommt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Dass der Unterschied oft sehr gering ist, wird bei der immer wieder hochkommenden Debatte über die angeblich ungerechtfertigte Besserstellung

                  von Eltern mit höherem Einkommen geflissentlich verschwiegen. Das System stellt aber nur sicher, dass das Existenzminimum des Kindes nicht

                  mit Einkommensteuer belastet wird.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Eltern mit höherem Einkommen
                    Warum machst Du das Fass ohne Not wieder auf? Das muss doch jetzt nicht aufgerechnet werden, wie hoch der Vorteil von besserverdienenden Eltern gegenüber weniger gut verdienenden ist.

                    Besserverdienende haben jedenfalls von vornherein schon mehr!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                      trotzdem wäre es richtiger, wenn Du geschrieben hättest: ..., dann wird letzteres verrechnet.
                      Man kriegt den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird dann auf die Steuer aufgeschlagen. Man zahlt es also im Endeffekt zurück.

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                        #12
                        Hallo,

                        vielen Dank für eure Erklärungen!

                        Viele Grüße

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          . Das System stellt aber nur sicher, dass das Existenzminimum des Kindes nicht

                          mit Einkommensteuer belastet wird.
                          Das würde aber bedeuten, dass Kinder "reicher" Eltern ein höheres Existenzminimum haben - kann eigentlich nicht sein.
                          Wenn das KG reicht um das Existenzminimum des Kindes eines Arbeitslosen freizustellen, dann sollte es auch für den Millionär reichen.

                          Will das Thema nu aber nicht weiter vertiefen, weiß ja, dass wir hier nicht auf einen Nenner kommen :-)

                          Günstigerprüfungen im Steuerrecht gehören m. E. grundsätzlich abgeschafft und gut ist.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                            #14
                            *****
                            an alle "Theoretiker", die sich "in die tiefsten Tiefen des deutschen Steuerrechts" begeben wollen, nachfolgend eine Fundstelle zum Thema Kindergeld und Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag - vom "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages"

                            Gründe, Ermittlung und Auswirkungen der Berücksichtigung des Existenzminimums für Kinder in der Einkommensteuer
                            https://www.bundestag.de/resource/bl...2-pdf-data.pdf

                            Verfassungsrechtliche Fragen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums für Kinder
                            https://www.bundestag.de/resource/bl...3-pdf-data.pdf

                            *****
                            wer nicht ganz so tief "tieftauchen" will, der kann auch diesen Artikel lesen:

                            https://www.capital.de/geld-versiche...-34389076.html

                            *****
                            und wer wissen will, mit welcher Frage zum Kindergeld bzw. Kinder-/Betreuungsfreibetrag sich zur Zeit das Bundesverfassungsgericht herumschlägt, der kann gerne das hier "studieren":

                            https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2021/2643/
                            Zuletzt geändert von Uwe64; 14.02.2024, 10:47.

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                              #15
                              *****
                              an alle "Theoretiker", die sich "in die tiefsten Tiefen des deutschen Steuerrechts" begeben wollen, nachfolgend eine Fundstelle zum Thema Kindergeld und Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag - vom "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages"

                              Suchtext "Gründe, Ermittlung und Auswirkungen der Berücksichtigung des Existenzminimums für Kinder in der Einkommensteuer" führt zu einer pdf-Datei

                              Suchtext "Verfassungsrechtliche Fragen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums für Kinder" führt zu einer pdf-Datei

                              *****
                              wer nicht ganz so tief "tieftauchen" will, der kann auch diesen Artikel lesen:
                              Suchtext "Ampel-Streit Worum es beim Zank um Kindergeld und Freibetrag geht" führt zu einem Artikel aus Capital

                              *****
                              und wer wissen will, mit welcher Frage zum Kindergeld bzw. Kinder-/Betreuungsfreibetrag sich zur Zeit das Bundesverfassungsgericht herumschlägt, der kann gerne das hier "studieren":
                              Suchtext "(2021) Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?" führt zu einem Artikel von Lohnsteuerkompakt

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