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Innergemeinschaftliche Lieferung aus EU-Lager nach DE – Umsatzsteuervoranmeldung

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    Innergemeinschaftliche Lieferung aus EU-Lager nach DE – Umsatzsteuervoranmeldung

    Guten Tag,

    wie die innergemeinschaftlichen Lieferungen im Elsterportal von DE ins EU-Ausland deklariert werden, das ist klar. Zeile 41. ZM folgt ebenfalls.
    Das Unternehmen das deklariert hat den Sitz in Deutschland.
    Wenn nun aber über Frankreich VAT verfügt wird und die Ware in Frankreich lagert und dann innergemeinschaftlich an ein deutsches Unternehmen in Deutschland geliefert wird, wo soll der steuerfreie Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden?

    Besten Dank & Grüße




    #2
    Was bedeutet über Frankreich VAT verfügen? Lieferung nach Deutschland ist nicht steuerfrei.

    Kommentar


      #3
      Guten Tag,

      an ein Unternehmen in Deutschland aus Frankreich ist steuerfrei, wenn die Ware in Frankreich lagert.
      Warum sollte das nicht so ein. Wenn Unternehmen aus Deutschland nach Frankreich Unternehmen liefert ist es auch steuerfrei. (immergemienschaftlich)


      Gleiches gilt für innergemeinschaftliche Lieferung zwischen

      FR -> ES
      PL -> IT

      sowie umgekehrt, wenn die Ware aus dem Land versendet wurde.


      Unter welcher Kennzahl wird dies deklariert?

      LG

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        #4
        Zitat von Honigdachs Beitrag anzeigen
        Guten Tag, an ein Unternehmen in Deutschland aus Frankreich ist steuerfrei, wenn die Ware in Frankreich lagert.
        Das ist kein vollständiger Satz.

        Zitat von Honigdachs Beitrag anzeigen
        Wenn Unternehmen aus Deutschland nach Frankreich Unternehmen liefert ist es auch steuerfrei. (immergemienschaftlich)
        Eine Lieferung in Deutschland ist in Deutschland steuerpflichtig. Was erzählst Du denn für einen Unsinn hier? Es geht in Deiner Frage nicht um einer Lieferung nach Frankreich, Spanien, Italien etc.!

        Kommentar


          #5
          Wenn ein französischer Unternehmer mit gültiger VAT an ein deutsches Unternehmen mit gültiger VAT liefert. Ist es nicht UST pflichtig, da es eine innerg. Lieferung darstellt. Daher weiß ich nicht, was für einen Unsinn Sie reden.

          In meiner Frage handelt es von:

          Wenn nun aber über Frankreich VAT verfügt wird und die Ware in Frankreich lagert und dann innergemeinschaftlich an ein deutsches Unternehmen in Deutschland geliefert wird, wo soll der steuerfreie Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden?

          Kommentar


            #6
            § 1 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz:

            Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: ... der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
            Innergemeinschaftliche Erwerbe gehören auf Seite 4 - Innergemeinschaftliche Erwerbe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

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              #7
              ja, wenn man von DE nach bspw. Fr. innerg. liefert.

              Aber wenn man ebenfalls Ware in FR lagert und eine FR VAT hat und dann umgekehrt zurück innerg. nach DE liefert, dann kann es dort bei Seite 4 nicht angegeben werden, weil es sonst nicht mehr mit der ZM zusammenpasst. HIer kann nur DE -> EU angegeben werden aber nicht umgekehrt.

              Was kann man also tun?

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                #8
                Lieferungen, bei denen sich die Ware am Ende in Deutschland befindet, geören in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Seite 3.

                Kommentar


                  #9
                  Das ist falsch. Wie mehrfach mitgeteilt, handelt es sich ebenfalls um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Wie das begründet werden wann, wurde bereits erläutert.
                  Hat hier wer weitere Informationen?

                  Vielen Dank.

                  Kommentar


                    #10
                    § 6a UStG:

                    Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet ...
                    Deutschland ist nicht übriges Gemeinschaftsgebiet.

                    Kommentar


                      #11
                      Ja, und wenn die Ware aus Frankreich versendet wird mit gültiger FR-VAT ist es genau umgekehrt. Ebenfalls steuerfrei innergemeinschaftlich.

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                        #12
                        Vielleicht sollten Sie (Honigdachs) mal Ihre verwendeten Begriffe halbwegs nachvollziehbar ins deutsche übersetzen. VAT ist einfach nur der englische Ausdruck für Umsatzsteuer. Aus dem Zusammenhang mutmaße ich, dass Sie damit die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer meinen. Ich kann mich aber auch irren. Aber Ihre grundsätzliche Frage scheitert allein schon daran, dass überhaupt nicht klar ist, wo Ihre Problematik ist. Vielleicht schildern Sie Ihr Problem noch einmal. Idealerweise Stück für Stück und ohne "deutbare" Abkürzungen. Andernfalls, befürchte ich, wird Ihnen niemand weiterhelfen können, weil wir im Moment nur mutmaßen, was Sie gemeint haben könnten.
                        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                          #13
                          Guten Tag, sehr gerne. Danke für Antwort.
                          Ich formuliere dann um:

                          Ein deutsches Unternehmen verfügt über Umsatzsteuer-Nummer in Frankreich und lagert dort Ware. Gleichzeitig: Ein deutsches Unternehmen verfügt über Umsatzsteuer-Nummer in Spanien und lagert dort Ware.

                          Jetzt wird die Ware von Spanien aus versendet an einen Kunden in Frankreich. Dies ist eine innergemeinschaftliche Lieferung.
                          Wo darf dieser Umsatz in der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden?
                          Er muss ja angegeben werden, sonst gibt es Abweichung später bei der GuV.

                          Vielen Dank & beste Grüße

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                            #14
                            Bisherige Schilderung:

                            Zitat von Honigdachs Beitrag anzeigen
                            innergemeinschaftlich an ein deutsches Unternehmen in Deutschland geliefert
                            Zitat von Honigdachs Beitrag anzeigen
                            Wenn ein französischer Unternehmer mit gültiger VAT an ein deutsches Unternehmen mit gültiger VAT liefert ...
                            Wenn nun ... die Ware in Frankreich lagert und dann innergemeinschaftlich an ein deutsches Unternehmen in Deutschland geliefert wird ...
                            Zitat von Honigdachs Beitrag anzeigen
                            wenn man ebenfalls Ware in FR lagert ... dann umgekehrt zurück innerg. nach DE liefert
                            Zitat von Honigdachs Beitrag anzeigen
                            wenn die Ware aus Frankreich versendet wird
                            Neue Schilderung:

                            Zitat von Honigdachs Beitrag anzeigen
                            Jetzt wird die Ware von Spanien aus versendet an einen Kunden in Frankreich

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                              #15
                              Ich komm da auch micht mit. Scheitert schon daran, dass man nicht erkennen kann, ob "ein deutsches Unternehmen" nun wirklich EIN Unternehmen ist oder wir von zwei Unternehmen sprechen, die jeweils in unterschiedlichen EU-Ländern ein Lager haben. Ich kann nur mutmaßen, dass es sich evtl. um eine Art Konsignationslager handeln könnte. Und um mal einen Artikel aus den Weiten des WWW zu zitieren:

                              "Die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen über solche Konsignationslager ist komplex."

                              Aus meiner Sicht zu komplex, als dass ich anhand der Schulderungen auch nur ansatzweise eine Aussage treffen könnte. Tut mir Leid.
                              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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