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Anlage V - Hausgeld Nachzahlung Nebenkosten / Instandhaltungsrücklage?

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    Anlage V - Hausgeld Nachzahlung Nebenkosten / Instandhaltungsrücklage?

    Hallo zusammen,

    ich benötige bitte einmal eine Unterstützung für die Steuererklärung 2023 bezüglich der Anlage V. Ich bin unsicher in welche Zeilen folgende Beträge aus der Jahresabrechnung der Hausverwaltung gehören.

    Ich habe folgende Beträge:
    Miete 630,00
    Nebenkostenvorauszahlung 200,00 Euro
    Die Mieter müssen gem. erhöhtem Verbrauchsverhalten 920,00 nachzahlen.

    Bewirtschaftungskosten 3890,00
    Hausgeld bezahlt 2983,00 Euro
    Vorschuss zur Erhaltungsrücklage 450,00
    Nachzahlung 907,00
    Entnahme Rücklage 270,00

    Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Vielen lieben Dank im voraus.


    #2
    Die Zeilen sind doch beschriftet! Was ist denn dabei unklar?

    Die Instandhaltungsrücklage gehört jedenfalls nicht in die Steuererklärung.

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      #3
      Guten Morgen,

      ich möchte nur alles richtig machen - deshalb meine Fragen.

      Miete / Nebenkosten soweit klar. Nachzahlung erhöhen das Einkommen und müssen hinzugezählt werden.
      Kann ich die Nachzahlung später bei den Werbungskosten wieder angeben? Zeile 47?
      Die Bewirtschaftungskosten muss ich nicht einzeln aufführen sondern hier nur die Summe, die an Hausgeld
      gezahlt wurde eingetragen? Zeile 47?
      Zuzahlung Instandhaltungsrücklage muss vom Hausgeld abgezogen werden - Entnahme wird dann wieder
      in den Werbungskosten erfasst - Zeile 47? Wenn das so stimmig ist wäre meine Frage beantwortet.

      Vielen Dank.

      Kommentar


        #4
        Es kommt bei Miete und Nebenkosten sowohl bei Einnahmen als auch bei Ausgeben schlicht auf das Jahr der Vereinnahmung bzw. Zahlung an.

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          #5
          Hallo,

          Kann ich die Nachzahlung später bei den Werbungskosten wieder angeben?
          Natürlich nicht.
          Die Nachzahlung hatte ja einen Grund (z.B. höhere Energiekosten), und die hast du dann auch wieder bei den Werbungkosten.

          Wenn alles richtig läuft sollten sich die Nebenkosten und die auf den Mieter umlegbaren Werbungskosten über die Jahre hinweg genau ausgleichen.

          Die Bewirtschaftungskosten muss ich nicht einzeln aufführen sondern hier nur die Summe, die an Hausgeld
          gezahlt wurde eingetragen?
          Man muss die anteiligen Ausgaben die die WEG hatte erklären, egal ob sie laufend (Hausgeld) oder über Rücklagen finanziert wurden.

          Zuzahlung Instandhaltungsrücklage muss vom Hausgeld abgezogen werden - Entnahme wird dann wieder
          in den Werbungskosten erfasst
          Ja, und Nein.
          Die Rücklage gehört überhaupt nicht in die Steuererklärung, weder Zuführung noch Entnahme. Die Rücklage ist praktisch (und auch rechtlich) dein Geld.

          Und was hast du immer mit "Zeile 47"? Meinst du wir kennen das Formular auswendig? [die Zeilennummern ändern sich auch immer mal wieder]
          Wenn dann müsstest du den Formulartext nennen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            die Zeilennummern ändern sich auch immer mal wieder
            2023 sogar massiv ! Die Zeile 47 war die letzten Jahre für die laufenden Werbungskosten von der Grundsteuer bis zur Müllabfuhr gedacht,

            ab 2023 ist das die Zeile 72.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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