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Entfernungspauschale hört ab der 7. Tätigkeitsstätte auf zu rechnen

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    Entfernungspauschale hört ab der 7. Tätigkeitsstätte auf zu rechnen

    Hallo Community,

    ich sitze gerade an der Erklärung für 2023 und komme auf 13 verschiedene erste Tätigkeitsstätten.
    Nun habe ich das Problem, dass Elster alle Tätigkeitsstätten ab der siebten bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

    Habe es getestet, indem ich bei jeder Tätigkeitsstätte für die Entfernung noch eine 0 ran gehängt habe.
    Danach wurde die 0 wieder entfernt und dasselbe mit der nächsten Tätigkeitsstätte gemacht.
    Der sechste Punkt ist der letzte, bei dem sich etwas ändert.

    Hat jemand von euch ein ähnliches Problem, bzw. hat das schon irgendwie gelöst?

    Liebe Grüße


    Unbenannt.png

    #2
    Das müsste ich erst mal nachstellen, aber möglich ist das natürlich. Es gibt, was die Steuervorausberechnung angeht, häufiger Beschränkungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo ErsguterTowelie,
      wie wäre es denn, wenn du die kilometergleichen Tätigkeitstätten (16km fünfmal; 24 km 2 mal)die Tage addierst und nur einen Eintrag damit hast, dann hast du insgesamt 5 Tätigkeitsstätten und die beantragten Tage und Kilometer werden berücksichtigt.

      Tschüß

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        #4
        Danke für eure schnellen Antworten.

        holzgoe
        Benötige ich für die Tätigkeitsstätten nicht die genaue Adresse?
        Oder schreibe ich dann einfach alle Adressen in das dafür vorgesehene Feld?

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          #5
          Anders herum gefragt: So viele unterschiedliche Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind sehr ungewöhnlich. Bist Du sicher, dass Du da nicht auch Fahrten drinnen hast, die als Reisekosten zu qualifizieren sind ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Der Begriff "Erste Taetigkeitsstaette" ist dir aber gelaeufig, oder? Wenn nicht, dann lese doch einfach mal in dem nachfolgendem Link nach:

            https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...nd-folgen.html
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Ich bin auf verschiedenen Baustellen beschäftigt, da passt das mit den ersten Tätigkeitsstellen schon.

              Versteht das Finanzamt das denn, wenn ich mehrere Adressen unter einer Entfernung verbuche?

              Eine Reise habe ich da tatsächlich drin.
              Habe ich als eine Fahrt zum Hotel (erste Tätigkeitsstelle) deklariert, zwei Tage 1km vom Hotel zum Arbeitsort und eine Fahrt vom Hotel zurück.
              sind aber die Punkte 11, 12 und 13, also nicht auf dem Bild ersichtlich.
              Mir wäre nicht klar, wie ich diese Reise sonst verbuchen kann.

              HundKatzeMaus
              Danke für den Link. Sehe grad, dass ich die Fahrten zur Uni nach der Arbeit als Auswärtstätigkeit anrechnen kann.
              Oder gilt das nur für Fahrten für einen AG?
              Zuletzt geändert von ErsguterTowelie; 14.02.2024, 17:46.

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                #8
                Ich bin auf verschiedenen Baustellen beschäftigt, da passt das mit den ersten Tätigkeitsstellen schon.
                Nein, da passt es nicht ! Eine Baustelle ist regelmäßig keine 1. Tätigkeitsstätte.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Wenn nicht, dann lese doch einfach mal in dem nachfolgendem Link nach:

                  https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...nd-folgen.html
                  Habe mir den Text nun mal komplett durchgelesen.
                  Ich bin nicht in allen Tätigkeitsstätten dauerhaft zugeteilt.
                  Lese ich das hier richtig, dass ich dann einfach nur die nächstgelegene Arbeitsstelle angeben muss, bei der ich die meiste Arbeitszeit verbringe?

                  und bei anschließenden Fahrten zur Uni summiere ich die Fahrt zur Arbeit und die zur Uni und gebe dann den halben Weg an?

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                    #10
                    Wieso sollen das erste Tätigkeitsstätten im Sinne des Gesetzes sein ? Wo ist denn da die Dauerhaftigkeit (unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder für mehr als 4 Jahre) ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

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                      #11
                      Hallo,

                      Lese ich das hier richtig, dass ich dann einfach nur die nächstgelegene Arbeitsstelle angeben muss, bei der ich die meiste Arbeitszeit verbringe?
                      Wieso gerade die? Die Steuererklärung ist doch kein Wunschkonzert.
                      Entweder hast du eine erste Tätigkeitsstätte (in der Regel am Sitz des Arbeitgebers), oder eben nicht. Im letztgenannten Fall sind halt sämtliche Fahrten Dienstreisen.

                      und bei anschließenden Fahrten zur Uni summiere ich die Fahrt zur Arbeit und die zur Uni und gebe dann den halben Weg an?
                      Die fährst direkt von der Arbeit zur Uni? Ja, dann musst du logisch aufteilen, je nach Einzelfall kann das 50:50 oder auch 0:100 sein.

                      Versteht das Finanzamt das denn, wenn ich mehrere Adressen unter einer Entfernung verbuche?
                      Ziemlich sicher. In dem Eingabefeld ist auch so viel Platz, dass man das dort erläutern kann. Und im Extremfall rechnet man auf einem gesonderten Blatt (was man dann schon fast Fahrtenbuch nennen könnte).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Hier findet keine Steuerberatung statt - holen Sie sich zumindest im Erstjahr den Rat eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins!

                        Da gibt es "Gestaltungsmöglichkeiten" schon von Arbeitgeberseite!

                        Gegen eine angemessene Gebühr lernen Sie dann viel dazu und vor allem Sie verschenken kein Geld an den Staat!

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                          #13
                          Wenn du den Text in meinem Link gelesen hast, dann weisst du ja, dass der Arbeitgeber die erste Taetigkeitsstaette festlegen kann bzw. sie wurde im Arbeitsvertrag festgelegt. Wenn nicht, dann ist es in der Regel der Sitz des Arbeitgebers - also bei dir vsl. Nr. 10 mit den 110 Tagen, der Rest koennte man dann sogar als Reisekosten absetzen.
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            https://datenbank.nwb.de/Dokument/842920/

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