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    Steuererklärung ausfüllen

    Hallo,
    ich bin Sabine und neu hier. Ich mache jetzt zum ersten Mal die Steuererklärung für 2022 !!! über Mein Elster und komm grad etwas ins Schleudern. Ich bin noch in Beschäftigung und mein Mann ist seit 1.2.22 Rentner. Werden eigentlich die Daten automatisch übernommen oder muss ich alles selbst eingeben? Was benötige ich für Formulare und wie gebe ich die Daten für meinen Mann ein? Außerdem haben wir Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben zum angeben.
    Mein Mann arbeitet noch auf 520 Euro und hat auch Wegekosten. Es sind zwei volljährige Kinder vorhanden und ich habe noch einen Riestervertrag.
    Die Formulare für die Werbungskosten etc. konnte ich ausfüllen
    Ich weiß nicht was ich für Ihn als Rentner für Formulare ausfüllen muss.

    Es sind zwar etwas viele Fragen aber ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Liebe Grüße und vielen Dank im voraus
    Sabine

    #2
    Ich weiß nicht was ich für Ihn als Rentner für Formulare ausfüllen muss.
    In jedem Fall die Anlage R, außerdem gibt es bei ihm auch KV- und PV-Beiträge, die in die Anlage Vorsorgeaufwand gehören.

    Mein Mann arbeitet noch auf 520 Euro und hat auch Wegekosten.
    Ob der Minijob samt Werbungskosten erklärt werden darf oder muss, hängt davon ab, wie er versteuert wird. Bei Pauschalversteuerung gehört er nicht

    in die Steuererklärung, bei Abrechnung auf Lohnsteuerklasse schon. Dann wäre die Anlage N einschlägig.

    Volljährige Kinder werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn ein Kindergeldanspruch besteht.

    Werden eigentlich die Daten automatisch übernommen oder muss ich alles selbst eingeben?
    Um Daten in die Steuererklärung übernehmen zu können, muss der Bescheinigungsabruf eingerichtet sein bzw. werden und zwar für euch beide.

    So etwas wie Werbungskosten muss man natürlich selbst erfassen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ebenfalls.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn für ein volljähriges Kind in 2022 noch mindestens 1 Monat Kindergeld gezahlt wurde auch die Anlage Kinder hinzufügen und ausfüllen. Für den Riestervertrag Anlage AV (da muss aber nur das Vorjahreseinkommen, also von 2021, angegeben werden). Ansonsten Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand. Falls jemand von Euch Prozente vom Versorgungsamt hat auch die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen falls es Handwerkerleistungen in der Wohnung, auch Schornsteinfegerleistungen, oder z. B. Reparaturen an Haushaltsgeräten gab. Anlage Sonderausgaben für Spenden, Beiträge, evtl. gezahlte Kirchensteuer.

      Viele Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt und können per Bescheinigungsabruf an der richtigen Stelle eingefügt werden. Für den Inhaber des ELSTER-Zugangs ist das immer freigeschaltet, für weitere Personen (Ehemann) muss einmalig die Freischaltung beantragt werden. Es kommt dann mit der Post ein Code der ein einziges Mal eingelesen werden muss, dann können auch diese Daten immer abgerufen werden.

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        #4
        Ansonsten gilt aus (überkommenen) historischen Gründen: Ehemann an Position 1, Ehefrau an Position 2. Egal wer wieviel zum Haushaltseinkommen beiträgt.

        Und es sei gehofft, dass der Ehemann nicht erklärungspflichtig war. Ansonsten wäre man arg spät dran.

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          #5
          Und es sei gehofft, dass der Ehemann nicht erklärungspflichtig war.
          Die Hoffnung habe ich bei einem Rentenbeginn 01.02.2022 nicht. Und wenn der Minijob auf Steuerklasse abgerechnet wurde, was bei Rentnern ja häufig vorkommt,

          führt an der Erklärungspflicht kein Weg vorbei.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6

            "Die Hoffnung habe ich bei einem Rentenbeginn 01.02.2022 nicht. Und wenn der Minijob auf Steuerklasse abgerechnet wurde, was bei Rentnern ja häufig vorkommt,"

            Er arbeitet nicht auf Steuerkarte
            Zuletzt geändert von Sabine03; 14.02.2024, 20:53.

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              #7
              Er arbeitet nicht auf Steuerkarte
              Dann gehört der Minijob samt Wegekosten überhaupt nicht in die Steuererklärung, was aber regelmäßig eher von Vorteil ist.

              Die Pflichtveranlagung ergibt sich in der Regel bereits aus dem Rentenbezug, ihr solltet schon in die Gänge kommen. Ein Verspätungszuschlag

              müssen zwar nicht zwingend verhängt werden, aber möglich ist der schon.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                @Charlie24: Wie zitiere ich wenn ich auf etwas antworten will?

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                  #9
                  Wie zitiere ich wenn ich auf etwas antworten will?
                  Entweder über Zitat rechts unten im Beitrag oder du kopierst den Satz, den du zitieren willst, markierst ihn in der Antwort und klickst auf das

                  Zitiersymbol im erweiterten Editor.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Sabine03 Beitrag anzeigen
                    @Charlie24: Wie zitiere ich wenn ich auf etwas antworten will?
                    Die Schaltfllächen für Bearbeiten, Zitat, Melden und Like befinden sich in jedem Beitrag rechts unten.

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann gehört der Minijob samt Wegekosten überhaupt nicht in die Steuererklärung, was aber regelmäßig eher von Vorteil ist.

                      Die Pflichtveranlagung ergibt sich in der Regel bereits aus dem Rentenbezug, ihr solltet schon in die Gänge kommen. Ein Verspätungszuschlag

                      müssen zwar nicht zwingend verhängt werden, aber möglich ist der schon.
                      Die Abgabe ist mit dem Finanzamt abgesprochen

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