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Antrag auf Foschungszulage - Ermittlung Lohnkosten

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    Antrag auf Foschungszulage - Ermittlung Lohnkosten

    Guten Tag, ich möchte an dieser Stelle einmal fragen ob bei der Eintragung von Lohnkosten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Antrag auf Forschungszulage nach positiver BSFZ Bescheinigung die Lohnkosten direkt aus dem BAB zu übernehmen sind. Ich meine, Lohnkosten sind ja das eine. Aber es fallen ja auch Zuschläge mit drauf. Was darf ich also einreichen bzw. Was soll & kann denn da rein? Ich habe ja nicht nur meine Lohnkosten, sondern auch meine Zuschlagssätze aus der BAB erfassung. Das Elster Formular lässt da viele Fragen offen, oder übersehe ich im ELSTER Fenster jetzt etwas. Hat da jemand Erfahrung mit Anträgen auf FZul oder kann mir diesbezüglich eine geeignete Seite/Richtlinieempfehlen?

    Danke

    #2
    Es gibt ein großes BMF-Schreiben zur Forschungszulage vom 07.02.2023 über 71 Seiten, hier ist der Link dazu: https://www.bundesfinanzministerium....twicklung.html
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke für die Antwort.
      Wenn wir ehrlich sind ist dieses Schreibenwenig hilfreich weil die Praxis nun mal ganz anders aussieht. Ich hatte gehofft jemand könnte seine Erfahrung teilen und sagen wie ihr die Angaben im ELSTER eintragt insbesondere mit dem bezug zum eigenen BAB.

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        #4
        Hier wissen schon die Wenigsten was mit den Abkürzungen BAB und BSFZ anzufangen. Das ist ein absolutes Exotenthema.

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          #5
          Hallo MHilgendorf,
          vielleicht wendest du dich mal an dein zuständiges Finanzamt, die die Forschungszulage bearbeiten und die sollten da auskunftsfähig sein.

          Tschüß

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