Guten Tag, ich möchte an dieser Stelle einmal fragen ob bei der Eintragung von Lohnkosten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Antrag auf Forschungszulage nach positiver BSFZ Bescheinigung die Lohnkosten direkt aus dem BAB zu übernehmen sind. Ich meine, Lohnkosten sind ja das eine. Aber es fallen ja auch Zuschläge mit drauf. Was darf ich also einreichen bzw. Was soll & kann denn da rein? Ich habe ja nicht nur meine Lohnkosten, sondern auch meine Zuschlagssätze aus der BAB erfassung. Das Elster Formular lässt da viele Fragen offen, oder übersehe ich im ELSTER Fenster jetzt etwas. Hat da jemand Erfahrung mit Anträgen auf FZul oder kann mir diesbezüglich eine geeignete Seite/Richtlinieempfehlen?
Danke
Danke
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