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Berücksichtigung Kirchenaustritt 2023

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    Berücksichtigung Kirchenaustritt 2023

    Hallo zusammen,

    der Sachverhalt ist der folgende:

    Ich bin zum Februar 2023 aus der Kirche ausgetreten - habe also demensprechend nur für den Januar Kirchensteuer bezahlt.

    - Ich habe im "Hauptvordruck Nr. 1" bei der Religion "keine Angabe" ausgewählt,

    - im "Hauptvordruck Nr. 9", die Religionszugehörigkeit nur für den Januar ausgewählt und

    - bei der "Anlage Sonderausgaben", die im Januar bezahlte (lt. Lohnsteuerbescheinigung einbehaltene) Kirchensteuer angegeben.

    Bei der Steuerberechnung wird allerdings die Kirchensteuer für das gesamte Jahr festgesetzt - und demensprechend eine Nachzahlung der Kirchensteuer ermittelt.

    Ist dies ein Fehler im System oder habe ich etwas falsch gemacht?






    #2
    Kann sein, dass Elster da nicht richtig rechnet, das FA wird mit deinen Angaben aber richtig rechnen.

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      #3
      Ist dies ein Fehler im System oder habe ich etwas falsch gemacht?
      Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, enthält die Steuerberechnung sogar einen Hinweis, dass in jedem Fall Kirchensteuer berechnet wird,

      woraus man schließen kann, dass die Berechnung auch falsch sein kann.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo DScher,

        ich habe tatsächlich genau den gleichen Fall - habe auch nur im Januar KSt gezahlt. Elster gibt an, dass ich ca. 500€ nachzahlen muss. Dabei habe ich in den letzten Jahren immer knapp 1.000€ zurück erhalten. Außer dem Kirchenaustritt hat sich auch nicht viel geändert.

        Ich überlege nun, ob ich die Steuererklärung überhaupt abschicken soll.

        Hast du mittlerweile eine Lösung gefunden? Musstest du tatsächlich nachzahlen?

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          #5
          Hast du mittlerweile eine Lösung gefunden? Musstest du tatsächlich nachzahlen?
          Das Finanzamt hat die Kirchensteuer sicher korrekt berechnet, das ergibt sich doch aus den Antworten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Danny91,

            du kannst einfach aus der Tabelle den Betrag der festgesetzen Kirchensteuer mal 11/12 rechnen, und das Ergebnis dann von der Nachzahlung abziehen (es sollte eigentlich ein negativer Betrag herauskomnmen, und das ist dann deine Erstattung).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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