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Differenzsteuer § 25a UStG in Umsatzsteuervoranmeldung

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    Differenzsteuer § 25a UStG in Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo zusammen. Zu dem Thema Differenzbesteuerung in der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es bereits einige Themen. Leider konnte ich nirgends meine Spezielle Frage finden.

    Wenn ich beispielsweise einen Artikel für 5.000€ privat kaufe und für 6.190€ verkaufe, trage ich die 1000€ ganz normal als Bemessungsgrundlage und die 190€ als dazugehörige Steuer ein. - Nun ergibt sich für mich die Frage, ob ich nun zusätzlich die 5.000 Euro noch als Umsatzsteuerfreien Umsatz eintragen muss und wenn ja, wo genau?

    #2
    M.E. nein, abgesehen davon, dass es ja überhaupt kein steuerfreier Umsatz (= § 4 UStG) ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Die 5000€ sind also in der Umsatzsteuervoranmeldung komplett zu vernachlässigen. - In der EÜR wiederum werden sie dann später als "nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen" angegeben?

      Kommentar

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