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Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns wann versteuern ?

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    Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns wann versteuern ?

    Hallo in die Runde !
    ich habe mit meinem Exarbeitgeber in der freien Wirtschaft jahrelang wegen meiner Betriebsrente prozessiert, der wollte nicht zahlen.
    Ein Vergleich kam raus und ich bekam letztes Jahr eine Einmalzahlung.
    Jetzt steht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023,
    Zeile 30: "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8 und/oder 9: 2020"
    In Zeile 9 steht der Betrag der einmalig ausgezahlt wurde.
    Muß ich das jetzt 2020 rückversteuern oder versteuern im Zuflußjahr 2023 ?
    Ich wäre froh, wenn mir das jemand beantworten könnte und ob ich womöglich Steuer2020, Elster reaktivieren muß ?

    Danke ! und Gruß Leonardo
    Zuletzt geändert von leonardo2; 16.02.2024, 14:22.

    #2
    Muß ich das jetzt 2020 rückversteuern oder versteuern im Zuflußjahr 2023 ?
    Nein, das Jahr des Versorgungsbeginns beeinflusst nur die Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags dazu.

    Du erfasst die Daten der Lohnsteuerbescheinigung ganz normal in der Steuererklärung für 2023. Die Nummer 9 ist auf Seite 3 der Anlage N

    unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 einzutragen und zwar in die Zeile 16. Wenn möglich, solltest du den

    Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei Zahlungen für mehrere Jahre greift dann die Steuerbegünstigung der Fünftelregelung.
      Zuletzt geändert von Trekker; 05.03.2024, 19:14.

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