Hallo in die Runde !
ich habe mit meinem Exarbeitgeber in der freien Wirtschaft jahrelang wegen meiner Betriebsrente prozessiert, der wollte nicht zahlen.
Ein Vergleich kam raus und ich bekam letztes Jahr eine Einmalzahlung.
Jetzt steht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023,
Zeile 30: "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8 und/oder 9: 2020"
In Zeile 9 steht der Betrag der einmalig ausgezahlt wurde.
Muß ich das jetzt 2020 rückversteuern oder versteuern im Zuflußjahr 2023 ?
Ich wäre froh, wenn mir das jemand beantworten könnte und ob ich womöglich Steuer2020, Elster reaktivieren muß ?
Danke ! und Gruß Leonardo
ich habe mit meinem Exarbeitgeber in der freien Wirtschaft jahrelang wegen meiner Betriebsrente prozessiert, der wollte nicht zahlen.
Ein Vergleich kam raus und ich bekam letztes Jahr eine Einmalzahlung.
Jetzt steht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023,
Zeile 30: "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8 und/oder 9: 2020"
In Zeile 9 steht der Betrag der einmalig ausgezahlt wurde.
Muß ich das jetzt 2020 rückversteuern oder versteuern im Zuflußjahr 2023 ?
Ich wäre froh, wenn mir das jemand beantworten könnte und ob ich womöglich Steuer2020, Elster reaktivieren muß ?
Danke ! und Gruß Leonardo
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