Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP

    Ich arbeite das erste Mal mit Elster und mache das erste Mal die St.Erklärung alleine und gucke von den alten Erklärungen ab.
    Ich sehe, dass die Beträge in beiden KAP-Anlagen eingetragen sind. Also in die KAP von meinem Mann und von mir. Macht man das so?
    Und dann ist mir noch aufgefallen, dass die eingetragenen Summen nicht indentisch sind mit den Summen auf der Steuerbescheinigung, die man von der Bank bekommt. Auf der Steuerbescheinigung von der Bank steht doch immer, in welche Zeile man was einzutragem hat. Aber im Steuerbescheid vom Finanzamt steht dann eine andere Summe für Kapitalertragssteuer, Solibeitrag usw.! Wird dem Finanzamt von der Bank noch andere Beträge übermittelt?

    #2
    Hallo Nordlicht-25!

    für jeden Ehegatten eine Anlage KAP

    eventuell die Daten der Steuerbescheinigungen auf die Eheleute aufteilen, sofern es gemeinsam erzielte Kapitalerträge sind

    die im Steuerbescheid verrechnete Summe der Kapitalertragsteuern, Soli und KiSt muss mit den Zahlen der Steuerbescheinigungen übereinstimmen - wahrscheinlich sind die Anlagen KAP falsch ausgefüllt worden, die Steuerbescheinigungen mit ans Finanzamt gegangen, und der Sachbearbeiter hat die Fehleintragungen auf den Anlagen KAP entdeckt und korrigiert ... !?

    Wird dem Finanzamt von der Bank noch andere Beträge übermittelt?
    Die Banken übermitteln an das Finanzamt die Höhe der freigestellten Kapitalerträge - sonst nix!

    Empfehlung: Arbeiten Sie mit "Bescheinigungen abrufen", dann sehen Sie, was von den Banken gemeldet wurde!
    Zuletzt geändert von Uwe64; 16.02.2024, 18:53.

    Kommentar


      #3
      Die Banken übermitteln an das Finanzamt die Höhe der freigestellten Kapitalerträge - sonst nix!
      Und bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen von Ehegatten übermitteln die Banken auch nur die Summe der freigestellten Kapitalerträge beider Ehegatten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
        die im Steuerbescheid verrechnete Summe der Kapitalertragsteuern, Soli und KiSt muss mit den Zahlen der Steuerbescheinigungen übereinstimmen
        Es müssen aber nicht generell alle Kapitalerträge erklärt werden. Somit können die Summen der Steuern durchaus von der Summe der bescheinigten Beträge abweichen.

        Kommentar


          #5
          Hallo L. E. Fant!

          Ja natürlich, Sie haben recht - wenn man aus welchen Gründen auch immer, seine Kapitalerträge nicht vollständig in der Anlage KAP angeben möchte, braucht man das auch nicht.

          Übrigens, für Nordlicht-25 u.a. "zum ersten Mal Erklärer", sind Einkünfte aus Kapitalvermögen wegen der Abgeltungssteuer die einzigen Einkünfte, die nicht vollständig gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen ...

          Tja, wenn da nicht z.B. das "lästige" Ausland wäre mit auf ausländischen Konten und Depots erzielten Kapitalerträgen ...

          Tja, wenn da nicht z.B. "Zinseinnahmen auf Privatdarlehen" wären ...

          usw.

          Deshalb: Um erst gar nicht über die vielfältigen Gründe, das eine anzugeben und das andere nicht, über das "eventuell muss doch erklärt werden" gar nicht diskutieren zu müssen, ist meine Empfehlung "geradlinig und einfach": Alles erklären - dann kann man auch die Angaben in den Steuerbescheiden mit den Steuerbescheinigungen der Banken verproben.
          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.02.2024, 10:25.

          Kommentar

          Lädt...
          X