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Est 2023

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    Est 2023

    Moin,

    folgendes Problem zu meiner Est 2023 welches ich so noch nie hatte. Egal wie oft ich es hoch und runter rechne Elster setzt den zu versteuernden Betrag 2500€ höher als die vom AG einbehaltene Lohnsteuer? Einbehalten ~5500€ berechnete Steuer von Elster ~8000€.
    Somit soll ich laut der Vorabberechnung in Elster etwa 2500€ nachzahlen.

    Mein AG hat sie zum 01.01.23 geändert und mein Jahresgehalt ist zu den Jahren davor um 10k Brutto gestiegen. Ich bin Kleingewerbetreibender, aber keine Umsätze in 2023 generiert, letztes Jahr hab ich meine Riester gekündigt und vorab ausbezahlen lassen.

    Ich hab penibel alle Einträge auf der Steuererklärung durchgeschaut und geprüft, der einzige unterschied welcher wegfällt ist ja die jetzt nicht mehr vorhandene Riester (war zum Auszahlungszeitpunkt bei 6500€).

    Welche Infos benötigt ihr um mir helfen zu können? Ich war sonst immer bei 800-1000€ welche ich rückerstattet bekommen habe.

    Danke und viele Grüße
    Gerry

    #2
    Die vorzeitige Auszahlung der Riesterrente führt in der Regel zu steuerpflichtigen "sonstigen" Einkünften. Hast Du das berücksichtigt?

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      #3
      Hi,
      nein wurde nicht berücksichtigt. Die Riester ist so auch nirgends in der Berechnung von Elster zu sehen? Oder passiert das automatisch im Background oO
      Was definiert die Steuerpflichtigen Sonstigen Einkünfte? Ist hier nur der „Gewinn“ anzugeben? Das einbezahlte wurde ja schon versteuert?

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        #4
        Leg doch einfach mal die Berechnungen für 2022 und 2023 nebeneinander und vergleiche sie Zeile für Zeile.
        In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass in der Vorabberechnung eine Zeile fehlt aber bei der Berechnung berücksichtigt wird.
        Also auch mal die einzelnen Rechenschritte kontrollieren.
        Die Auszahlung der Riester führt zur Versteuerung der bis dahin angefallenen Erträge und die Zulagen sind zurückzuzahlen.
        Und natürlich fällt die steuerliche Riester-Förderung als Vorsorgeaufwand, den es vielleicht vorher gegeben hat, weg.

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          #5
          Das habe ich gemacht und es gibt nur den unterschied der Riester AV fehlt ja jetzt in der Berechnung. Das ich die SO nicht angegeben hab war mal zum prüfen, wenn ich diese angeben komme ich auf 5500€ Nachzahlung das ich den Riester nachgehend versteuern muss klar.. nur ergibt das keinen Sinn so.
          Und es kann doch aber nicht bei 2400€ Werbungskosten sein das ich 2500€ nachzahlen muss oO

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            #6
            Lad doch mal die Vorausberechnung anonymisiert (ohne Steuernummer) hier hoch.

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              #7
              Sind da evtl. noch Einträge aus dem Vorjahr drin (z. B. Lohnersatzleistungen) die es dieses Jahr nicht mehr gab?

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                #8
                Hallo Trickster!

                Zuerst einmal würde ich mir überlegen, ob es Sinn macht, mit einer "Beta-Version" von Elster zu arbeiten, oder nicht besser bis März oder gar April mit der Bearbeitung zu warten, in der Hoffnung, dass dann
                - alle Bescheinigungsdaten vorliegen und eingelesen werden können,
                - die Software auch anständig und vollumfänglich funktioniert.

                Wenn Sie denn partout jetzt schon damit arbeiten wollen:

                - Zuerst einmal würde ich die Bescheinigungen einlesen - dann ist das einmalige Sonderthema Riester-Kündigung schon mal vollautomatisch gelöst - sofern die Daten schon abrufbar sind ... !?

                - Dann würde ich nicht nur die Berechnung mit dem Vorjahr vergleichen - da sieht man manche Dinge nicht / nicht sofort - sondern alle Eingaben miteinander vergleichen!

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