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Steuerberechnung ohne SteuerID des Kindes

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    Steuerberechnung ohne SteuerID des Kindes

    Hallo zusammen,

    ich würde mich über einen Tipp zu folgendem Problem freuen:

    In der Anlage Kind ist es zwingend notwendig, die SteuerID des Kindes anzugeben. Diese liegt mir jedoch nicht vor und der andere Elternteil teilt sie mir auch nicht mit. Ohne diese Nummer ist jedoch keine Steuerberechnung oder Versendung möglich. Gibt es eine Möglichkeit, das Formular trotzdem an das Finanzamt zu übermittelt?

    Besten Dank für jegliche Hilfe :-)

    #2
    Du dürftest einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den anderen Elternteil auf Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer haben.

    Ansonsten teilt das BZSt in Ausnahmefällen auch die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes an eine andere Adresse als die Meldeadresse des Kindes mit:

    Die Mitteilung der IdNr eines Kindes erfolgt grundsätzlich an die aktuelle Meldeadresse. Die Übersendung der IdNr an eine abweichende Anschrift eines Elternteils kann nur erfolgen, wenn der Nachweis über das Sorgerecht vorgelegt wird. Bitte senden Sie eine Kopie der Ihnen vorliegenden Nachweise (z. B. Scheidungsurteil) an das:
    Bundeszentralamt für Steuern
    Referat St II 3
    53225 Bonn


    Wenn Sie allerdings nicht verheiratet sind bzw. waren und Ihr Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihnen lebt, haben Sie die Möglichkeit, Ihrem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, dass Sie nicht im Besitz der IdNr Ihres Kindes sind.

    Finanzbehörden können im Bedarfsfall die IdNr des Kindes selbst ermitteln.
    ​​​​​
    Ansonsten muss zur Not ohne die Anlage Kind übermittelt oder auf Papier zurückgegriffen werden, um dann mit dem FA abzuklären, dass die die Identifikationsnummer selbst ermitteln.

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      #3
      Vielen Dank!

      "Wenn Sie allerdings nicht verheiratet sind bzw. waren und Ihr Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihnen lebt, haben Sie die Möglichkeit, Ihrem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, dass Sie nicht im Besitz der IdNr Ihres Kindes sind."

      Das ist genau der Fall und dann ist wohl die digitale Übermittlung nicht möglich und es muss in Papierform gehen. Ich hatte die Hoffnung, dass es in dem Formular vielleicht die Möglichkeit gibt, eine Dummy-Nummer einzugeben oder eben den Hinweis auf obigen Sachverhalt.

      EIn schönes Wochenende noch!

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        #4
        In dem Fall wird man ohne Kommunikation mit dem FA nicht weiter kommen. Vielleicht kann man mit denen ja abklären, dass man die Erklärung ohne Anlage Kind übermittelt und diese dann auf Papier einreicht.

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          #5
          Hallo Steuerzahler_017!

          *****
          So kann man vielleicht digital an die IdNr. des Kinder rankommen https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kont...IdNr_node.html

          *****
          Wo bekommt man die IdNr. des Kinder vielleicht noch her?

          beim Kindergeldantrag muss man die angeben ...

          wenn es ein paar Spargroschen für das Kind auf einer Bank gibt, hat auch vielleicht die Bank die IdNr des Kindes über den Freistellungsauftrag erhalten ...

          auf dem Wohnungsbauprämienantrag für den Bausparvertrag des Kindes ...

          wenn das ein Kind in Ausbildung ist, steht die IdNr vielleicht auf jeder Entgeltabrechnung, ganz sicher auf der Lohnsteuerbescheinigung, drauf ...

          auf einem Einkommensteuerbescheid für das Kind ...
          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.02.2024, 11:06.

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            #6
            Hat der andere Elternteil (nette Formulierung) Beistand vom Jugendamt beantragt oder hat sie sogar einen Rechtsanwalt beauftragt, um den Kindesunterhalt von dir einzufordern? Dann koenntest du ja auch das Jugendamt bzw. den Anwalt mal befragen, ob die von dem anderen Elternteil die SteuerID des Kindes erfragen und an dich weitergeben duerfen. Es waere ja immerhin zum Wohle des Kindes, denn fuer die Berechnung des Kindesunterhaltes wird in der Regel ein aktueller Steuerbescheid vom Unterhaltspflichtigen gefordert. Aber grundsaetzlich gilt: ohne SteuerID des Kindes keine Steuererklaerung, ohne Steuererklaerung aber keinen Steuerbescheid! Dieses unvernuenftige Verhalten des anderen Elternteils kommt leider mal vor und ist meiner Meinung nach absolut nicht im Sinne des Kindes! Das wird wohl nur gemacht, um dich zu aergern.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Uwe64: Ich habe deinen Link ausprobiert. Er führt zu einer Anfrage, deren Antwort nach meinem Verständnis an die Meldeadresse der angefragten. Person gesendet wird. Das dürfte aber Steuerzahler_017 nicht weiterhelfen.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Zitat von timote Beitrag anzeigen
                Ich habe deinen Link ausprobiert. Er führt zu einer Anfrage, deren Antwort nach meinem Verständnis an die Meldeadresse der angefragten. Person gesendet wird.
                Das ist richtig, genau deswegen habe ich ja die Hinweise des BZSt dazu zitiert, in welchem Fall es auch an eine andere Adresse gehen kann. Und der liegt hier anscheinend nicht vor.

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                  #9
                  Jetzt unabhängig davon, dass die ID des Kindes nicht bekannt ist und m. E. auch nicht abfragbar ist, kann man natürlich die Steuerberechnung

                  trotzdem testen, indem man irgendeine gültige ID eingibt. Ich habe bestimmt 5 davon, deren Inhaber nicht mehr leben, die aber noch nicht

                  abgeschaltet sind. Zur Abgabe taugen die natürlich nicht, aber für die Steuerberechnung müsste das reichen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Es gibt ein paar Muster-IDs vom ITZ Bund zum Test des Prüfzifferalgorithmus, aber es kann natürlich sein, dass Mein Elster erkennt, dass es sich um Muster handelt. Eine davon wäre 86095742719

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                      #11
                      Vielen Dank für die Hinweise!
                      An den Versuch, irgendeine gültige Nummer zu verwenden dachte ich auch. Ich habe mal meine eigene genommen, aber so schlau ist das Programm dann doch ;-)
                      Ich versuche später mal die obige Muster-ID.

                      Schönen Samstag euch allen :-)

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                        #12
                        ... es ließ mir doch keine Ruhe.
                        Also mit der Muster-ID ist die Fehlermeldung verschwunden und es funktioniert alles wie gewünscht.

                        Ganz herzlichen Dank in die Runde!

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                          #13
                          Ich habe mal meine eigene genommen, aber so schlau ist das Programm dann doch
                          Das wird erkannt, das habe ich vor zwei Jahren auch schon mal getestet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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