Hallo,
ich bin im Januar aus der Kirche ausgetreten. Für Januar bin ich daher noch kirchensteuerpflichtig, ab Februar oder spätestens ab März dann nicht mehr, je nachdem wie schnell das Ganze bearbeitet wurde.
Wo erkenne ich denn erstmals, dass der Austritt steuerlich berücksichtigt wurde? Sehe ich das bei meiner nächsten Entgeltbescheinigung/Gehaltsabrechnung, denn dort war der Posten bisher immer aufgeführt? Ich frage deshalb, weil ich irgendwo von der Kirchensteuer etwas als Jahressteuer gelesen habe.
Ist es korrekt, dass ich dann bei meiner Steuererklärung für 2024 im nächsten Jahr in MeinELSTER unter Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit ist keine Angabe auszuwählen muss. Meine bisherige Religionszgehörigkeit als Angabe wäre für das Jahr ja nur teilweise zutreffend.
Unter Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr gibt es dann im Dropdown-Menü für jeden Monat die verschiedenen Religionszugehörigkeiten, keine Angabe und nicht kirchensteuerpflichtig zur Auswahl. Hier würde ich dann ab dem Monat des Wirksamwerdens des Austritts nicht kirchensteuerpflichtig auswählen, korrekt? Was mich etwas verwirrt ist, dass es hier wieder die Auswahlmöglichkeit keine Angabe gibt.
Irgendwo hatte ich noch gelesen, dass man die bis zum Austritt einbehaltene Kirchenlohnsteuer angeben muss. Wo genau trage ich diese in MeinELSTER ein? Bisher hatte ich einfach immer die Werte durch MeinELSTER automatisch abrufen lassen, so dass ich die Eingaben nicht mehr manuell machen musste. Würde das immer noch funktionieren?
ich bin im Januar aus der Kirche ausgetreten. Für Januar bin ich daher noch kirchensteuerpflichtig, ab Februar oder spätestens ab März dann nicht mehr, je nachdem wie schnell das Ganze bearbeitet wurde.
Wo erkenne ich denn erstmals, dass der Austritt steuerlich berücksichtigt wurde? Sehe ich das bei meiner nächsten Entgeltbescheinigung/Gehaltsabrechnung, denn dort war der Posten bisher immer aufgeführt? Ich frage deshalb, weil ich irgendwo von der Kirchensteuer etwas als Jahressteuer gelesen habe.
Ist es korrekt, dass ich dann bei meiner Steuererklärung für 2024 im nächsten Jahr in MeinELSTER unter Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit ist keine Angabe auszuwählen muss. Meine bisherige Religionszgehörigkeit als Angabe wäre für das Jahr ja nur teilweise zutreffend.
Unter Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr gibt es dann im Dropdown-Menü für jeden Monat die verschiedenen Religionszugehörigkeiten, keine Angabe und nicht kirchensteuerpflichtig zur Auswahl. Hier würde ich dann ab dem Monat des Wirksamwerdens des Austritts nicht kirchensteuerpflichtig auswählen, korrekt? Was mich etwas verwirrt ist, dass es hier wieder die Auswahlmöglichkeit keine Angabe gibt.
Irgendwo hatte ich noch gelesen, dass man die bis zum Austritt einbehaltene Kirchenlohnsteuer angeben muss. Wo genau trage ich diese in MeinELSTER ein? Bisher hatte ich einfach immer die Werte durch MeinELSTER automatisch abrufen lassen, so dass ich die Eingaben nicht mehr manuell machen musste. Würde das immer noch funktionieren?
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