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Angaben in MeinELSTER bei Kirchenaustritt zu Jahresbeginn

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    Angaben in MeinELSTER bei Kirchenaustritt zu Jahresbeginn

    Hallo,

    ich bin im Januar aus der Kirche ausgetreten. Für Januar bin ich daher noch kirchensteuerpflichtig, ab Februar oder spätestens ab März dann nicht mehr, je nachdem wie schnell das Ganze bearbeitet wurde.

    Wo erkenne ich denn erstmals, dass der Austritt steuerlich berücksichtigt wurde? Sehe ich das bei meiner nächsten Entgeltbescheinigung/Gehaltsabrechnung, denn dort war der Posten bisher immer aufgeführt? Ich frage deshalb, weil ich irgendwo von der Kirchensteuer etwas als Jahressteuer gelesen habe.

    Ist es korrekt, dass ich dann bei meiner Steuererklärung für 2024 im nächsten Jahr in MeinELSTER unter Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit ist keine Angabe auszuwählen muss. Meine bisherige Religionszgehörigkeit als Angabe wäre für das Jahr ja nur teilweise zutreffend.

    Unter Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr gibt es dann im Dropdown-Menü für jeden Monat die verschiedenen Religionszugehörigkeiten, keine Angabe und nicht kirchensteuerpflichtig zur Auswahl. Hier würde ich dann ab dem Monat des Wirksamwerdens des Austritts nicht kirchensteuerpflichtig auswählen, korrekt? Was mich etwas verwirrt ist, dass es hier wieder die Auswahlmöglichkeit keine Angabe gibt.

    Irgendwo hatte ich noch gelesen, dass man die bis zum Austritt einbehaltene Kirchenlohnsteuer angeben muss. Wo genau trage ich diese in MeinELSTER ein? Bisher hatte ich einfach immer die Werte durch MeinELSTER automatisch abrufen lassen, so dass ich die Eingaben nicht mehr manuell machen musste. Würde das immer noch funktionieren?

    #2
    siehe mal den folgenden Beitrag, der das selbe Thema behandelt, vielleicht hilft dir das schon weiter:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...irchenaustritt
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      `Kann schon gut sein dass die 2024er Formulare diesbezüglich den 2023ern stark ähneln. Das würde ich einfach abwarten. Sich jetzt den Kopf zerbrechen, wenn man die Formulare sowieso nicht kennt, das ist in meinen Augen nicht sehr zielführend.
      Natürlich werden einbehaltene Kirchensteuern wohl auch nächstes Jahr mit dem Bescheinigungsabruf richtig in die Anlage N übertragen werden.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Natürlich werden einbehaltene Kirchensteuern wohl auch nächstes Jahr mit dem Bescheinigungsabruf richtig in die Anlage N übertragen werden.
        Wenn der Arbeitgeber es schafft, die in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragen, wird dem wohl so sein.

        Ich bezweifle auch, dass sich am Prinzip der monatsweisen Eingabe im Hauptvordruck etwas ändern wird. Ebenso ist meine Erwartung, dass die Steuerberechnung auf einmal monatsweise rechnen kann, nicht sonderlich hoch.

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          #5
          OK. Danke für die Antworten. Teilweise könnten die Auswahlmöglichkeiten in MeinELSTER etwas intutitiver sein.

          Entweder man ist kirchensteuerpflichtig oder nicht - dass es die Auswahlmöglichkeit "keine Angabe" gibt, finde ich verwirrend. Soll das für die sein, die es nicht verraten wollen.

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            #6
            Zitat von Bioscientist Beitrag anzeigen
            Soll das für die sein, die es nicht verraten wollen.
            Würde dem ein Fragezeichen folgen, dann würde ich mit einem Zitat aus der Eingabehilfe antworten:

            Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an, wählen Sie bitte "nicht kirchensteuerpflichtig" aus. Gehören Sie keiner kirchensteuerhebeberechtigten Religionsgemeinschaft an, wählen Sie bitte "Sonstige" aus und tragen bei Bedarf im folgenden freien Eingabefeld die Bezeichnung Ihrer Religionsgemeinschaft ein.

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