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Maximale Anzahl der Einträge in der Anlage RV-A / bAV?

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    Maximale Anzahl der Einträge in der Anlage RV-A / bAV?

    Guten Tag an Alle.
    Ich habe folgendes Problem:

    Ich beziehe seit 2022 Bezüge aus der Altersvorsorge. Bei der Erklärung für 2022 habe ich 7 Belege erfolgreich in die Anlage RV-A / bAV übernommen. Beim Bescheid (und auch in der Steuerberechnung) wurden die letzten 3 Einträge aber nicht berücksichtigt. Dem entsprechend war die Steuernachzahlung wesentlich höher, als in der Steuerberechnung angezeigt und ich erhielt einen "Vergleich für 2022 über erklärte Daten / Bescheiddaten" mit den fehlende Einträgen als nicht erklärt. Bei der Erklärung für 2023 wieder das gleiche Spiel - die letzten drei Einträge werden zwar in Mein Elster übernommen/angezeigt tauchen aber in der Steuerberechnung nicht auf. Somit würde es wieder zu "nichterklärten Daten" im Bescheid kommen. Ist die Anzahl der Einträge in dieser Anlage auf vier beschränkt?
    Kann ich einfach die Beträge getrennt nach vollsteuerpflichtigen Renten und den mit Ertragsanteil besteuerten aufaddieren und in nur zwei Einträgen erfassen?

    Danke und Gruß

    #2
    Was heißt Du hast Belege übernommen? Hast Du Eintragungen über Werbungskosten gemacht?

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      #3
      Hat das Finanzamt denn alle 7 Altersbezüge korrekt verarbeitet ? Wenn ja, dann würde ich nur für Zwecke der Steuerberechnung

      jetzt mal die gleichartigen Renten aufsummieren. Übertragen würde ich wie bisher, sonst passt das mit den Daten, die dem Finanzamt

      vorliegen, nicht zusammen. Beschränkungen kann es in Mein ELSTER geben, die sind uns hier oft auch nicht bekannt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Hat das Finanzamt denn alle 7 Altersbezüge korrekt verarbeitet ?
        Nein, das FA hat nur die ersten 4 von 7 Einträgen aus meiner Erklärung als eingereicht verarbeitet. Da dem FA aber die Meldungen vom Anbieter vorliegen berücksichtigen sie sie als "nicht erklärt".

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn ja, dann würde ich nur für Zwecke der Steuerberechnung
        jetzt mal die gleichartigen Renten aufsummieren.
        Das habe ich schon gemacht, damit ich weiss, was an Steuern anfällt.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Übertragen würde ich wie bisher, sonst passt das mit den Daten, die dem Finanzamt
        vorliegen, nicht zusammen. Beschränkungen kann es in Mein ELSTER geben, die sind uns hier oft auch nicht bekannt.
        Das kann für mich nicht die Lösung sein. Ich möchte ja korrekt einreichen und nicht die Hälfte weglassen. Das Merkwürdige ist ja, das ich mehr als 4 Einträge machen kann, aber sowohl die Steuerberechnungsfunktion als auch das Finanzamt diese Einträge nicht berücksichtigt.

        Gruß

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Was heißt Du hast Belege übernommen? Hast Du Eintragungen über Werbungskosten gemacht?
          Ich habe die automatisch gemeldeten Belege des Anbieters die mir in Mein Elster übermittelt wurden per Programm übernommen. Nix Werbungskosten.

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            #6
            Das Merkwürdige ist ja, das ich mehr als 4 Einträge machen kann, aber sowohl die Steuerberechnungsfunktion als auch das Finanzamt diese Einträge nicht berücksichtigt.
            Hast du dir die Vorschau vor der Übertragung angesehen ? Eventuell stehen da nur 4 statt 7 drin ? Dann könntest du ja nur unter Ergänzende Angaben

            im Hauptvordruck angeben, dass es noch 3 weitere Altersbezüge gibt. Dann hast du jedenfalls alle erklärt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von barbpt&8 Beitrag anzeigen

              Das kann für mich nicht die Lösung sein. Ich möchte ja korrekt einreichen und nicht die Hälfte weglassen. Das Merkwürdige ist ja, das ich mehr als 4 Einträge machen kann, aber sowohl die Steuerberechnungsfunktion als auch das Finanzamt diese Einträge nicht berücksichtigt.
              Die Verwunderung ist verständlich, aber bei der Hotline besser aufgehoben, da die Probleme an die Entwickler weitergegeben können.

              ​​​​​Das einzige, was wir sagen können, ist, dass es ein sehr exotisches Problem zu sein scheint, was aber eher daran liegen kann, dass mehr als vier Betriebsrenten doch eher selten sind.

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                #8
                Vielleicht hat man sich bei der Programmierung an den Versorgungsbezügen orientiert. Dort lassen sich 3 einzeln erfassen, der 4. geht auch noch

                Weitere müssen dann unter dem 4. Versorgungsbezug zusammen mit dem als Summe eingetragen werden. Siehe Seite 3 der Anlage N !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Die Verwunderung ist verständlich, aber bei der Hotline besser aufgehoben, da die Probleme an die Entwickler weitergegeben können.

                  ​​​​​Das einzige, was wir sagen können, ist, dass es ein sehr exotisches Problem zu sein scheint, was aber eher daran liegen kann, dass mehr als vier Betriebsrenten doch eher selten sind.
                  Ich werde am Montag beim FA anrufen.

                  So exotisch ist der Fall nicht. Eigentlich ist es nur eine Pensionskasse in die 40 Jahre eingezahlt wurde. Durch Veränderungen in der Versteuerung (pauschal vs. individual), Veränderung der Tarife des Anbieters und zusätzlich noch Riester, gibt es halt 7 Teilbeträge. Und das betrifft noch viele andere Mitarbeiter meines ehemaligen Arbeitgebers.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Vielleicht hat man sich bei der Programmierung an den Versorgungsbezügen orientiert. Dort lassen sich 3 einzeln erfassen, der 4. geht auch noch

                    Weitere müssen dann unter dem 4. Versorgungsbezug zusammen mit dem als Summe eingetragen werden. Siehe Seite 3 der Anlage N !
                    Ich werde am Montag bei der Servicehotline des FA anrufen.

                    Ansonsten mache ich es so, dass ich die zwei Kategorien wie oben gesagt zusammenfasse. Da es sich um eine einzige Rente eines einzigen Anbieters in 7 Teilbeträgen handelt und dem FA ja auch alle Meldungen vorliegen, müssen sie sich das halt zusammenpuzzeln. Und ich habe alle Beträge "erklärt" und nichts unterschlagen..

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                      #11
                      Zitat von barbpt&8 Beitrag anzeigen

                      Ich werde am Montag beim FA anrufen.
                      Ich würde beim Finanzamt wenig Kompetenz Richtung Elster erwarten. Wenn ein:e Bearbeiter:in sich damit auskennt, dann aus persönlichen Interesse. Wenn ich hier von Hotline rede, dann natürlich von der Elster-Hotline.

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