Guten Tag an Alle.
Ich habe folgendes Problem:
Ich beziehe seit 2022 Bezüge aus der Altersvorsorge. Bei der Erklärung für 2022 habe ich 7 Belege erfolgreich in die Anlage RV-A / bAV übernommen. Beim Bescheid (und auch in der Steuerberechnung) wurden die letzten 3 Einträge aber nicht berücksichtigt. Dem entsprechend war die Steuernachzahlung wesentlich höher, als in der Steuerberechnung angezeigt und ich erhielt einen "Vergleich für 2022 über erklärte Daten / Bescheiddaten" mit den fehlende Einträgen als nicht erklärt. Bei der Erklärung für 2023 wieder das gleiche Spiel - die letzten drei Einträge werden zwar in Mein Elster übernommen/angezeigt tauchen aber in der Steuerberechnung nicht auf. Somit würde es wieder zu "nichterklärten Daten" im Bescheid kommen. Ist die Anzahl der Einträge in dieser Anlage auf vier beschränkt?
Kann ich einfach die Beträge getrennt nach vollsteuerpflichtigen Renten und den mit Ertragsanteil besteuerten aufaddieren und in nur zwei Einträgen erfassen?
Danke und Gruß
Ich habe folgendes Problem:
Ich beziehe seit 2022 Bezüge aus der Altersvorsorge. Bei der Erklärung für 2022 habe ich 7 Belege erfolgreich in die Anlage RV-A / bAV übernommen. Beim Bescheid (und auch in der Steuerberechnung) wurden die letzten 3 Einträge aber nicht berücksichtigt. Dem entsprechend war die Steuernachzahlung wesentlich höher, als in der Steuerberechnung angezeigt und ich erhielt einen "Vergleich für 2022 über erklärte Daten / Bescheiddaten" mit den fehlende Einträgen als nicht erklärt. Bei der Erklärung für 2023 wieder das gleiche Spiel - die letzten drei Einträge werden zwar in Mein Elster übernommen/angezeigt tauchen aber in der Steuerberechnung nicht auf. Somit würde es wieder zu "nichterklärten Daten" im Bescheid kommen. Ist die Anzahl der Einträge in dieser Anlage auf vier beschränkt?
Kann ich einfach die Beträge getrennt nach vollsteuerpflichtigen Renten und den mit Ertragsanteil besteuerten aufaddieren und in nur zwei Einträgen erfassen?
Danke und Gruß
Kommentar