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    Work and Travel

    Hallo miteinander,

    wenn einer von Januar bis Juni in Deutschland ansässig und angestellt war und danach
    von Juni bis Dezember im Ausland seinen Wohnsitz hatte und dort angestellt war,

    hat "Herr Mustermann während der Zeit im Ausland ausländische Einkünfte erzielt ?"

    Die Frage ist mit ja zu beantworten, weil er im Ausland vor Ort Angestellt war, richtig ?

    "Während der Zeit im Ausland inländische Einkünfte erzielt ?" hingegen wäre mit nein zu beantworten,
    weil er vom 3. Land keine Einnahmen aus Deutschland hatte.

    Er hat immer lokal bei seinem ansässigen Wohnort als normaler Angestellter gearbeitet.
    Bei der ersten Hälfte in Deutschland und bei der zweiten Hälfte im 3. Land.

    Bitte hinweisen, ob die Wortwahl richtig verstanden wurde.

    (PS: Bitte hinweisen, falls es in der unpassenden Kategorie eröffnet wurde)


    MFG Sky
    Zuletzt geändert von PurpleSky; 18.02.2024, 04:28.

    #2
    Worum geht es dir konkret ? Um die Einkommensteuererklärung im Jahr des Wegzugs aus Deutschland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von PurpleSky Beitrag anzeigen
      .....
      (PS: Bitte hinweisen, falls es in der unpassenden Kategorie eröffnet wurde).....
      Hallo PurpleSky,
      Du bist im Unterforum für Arbeitgeber gelandet, die Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Beschäftigten haben.
      Ich verschiebe dich mal nach Mein Elster, dort hattest du zuletzt in 2020 gepostet.

      Tschüß

      Kommentar

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