Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KFZ Steuer absetzten - DRINGENDE Frage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KFZ Steuer absetzten - DRINGENDE Frage

    Moin Zusammen! Ich bin in den finalen Zügen meiner Steuererklärung.

    Ich nutze mein Auto größtenteils privat und bin hauptberuflich selbstständig.Trotzdem bin ich im letzten Jahr zu einem AG von mir gefahren, wo ich Bedarfsangestellt bin und auf Lohnsteuerkarte arbeite.
    Ich hatte vor diese 17 Fahrten in der Anlage N unter Werbungskosten - Entfernungspauschale einzutragen (waren pro Fahrt nur 13KM).
    Jetzt hab ich gerade gelernt, dass man auch die KFZ Steuer absetzten kann. Da ich mein Auto aber durch diese 17 Fahrten nicht 100% privat genutzt habe, frage ich mich, wo ich die KFZ Steuer eintragen muss.
    Gehört das in die Anlage "Vorsorgeaufwand" und wenn ja: Wo genau in welches Feld? Die kosten für die KFZ Versicherung (ohne Kasko o.ä.) betragen 739 Euro.

    Ich danke euch für eure Hilfe!

    #2
    Jetzt hab ich gerade gelernt, dass man auch die KFZ Steuer absetzten kann.
    Wo hast du denn das gelernt ? Du schreibst selbst:

    Ich nutze mein Auto größtenteils privat und bin hauptberuflich selbstständig.
    Gehört dein Auto überhaupt zum gewillkürten Betriebsvermögen ?

    In diesem Forum geht es um die elektronische Steuererklärung, Fragen steuerrechtlicher Art beantwortet dir dein Steuerberater.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich sitze doch an meiner elektronischen Steuererklärung.

      Meines Wissens nach ist mein Auto nicht Teil des gewillkürten Betriebsvermögen?

      Gelernt hab ich das bei meiner quick Google Search, wo zwei Quellen das so meinten.

      Einen Steuerberater habe ich nicht. Habe 20 angeschrieben und 20x die Antwort bekommen, dass zur Zeit keine weiteren Kunden angenommen werden können auf Grund von voller Kapazität. Daraufhin wollte ich die Erklärung selber in die Hand nehmen, was bis hierhin auch gut geklappt hat.

      Kommentar


        #4
        32,63521% waren berufliche Nutzung, hab gerade ins Fahrtenbuch geschaut

        Kommentar


          #5
          32,63521% waren berufliche Nutzung, hab gerade ins Fahrtenbuch geschaut
          Bei mehr als 10% betrieblicher Nutzung wäre eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen erlaubt, zwingend ist aber nicht.

          Das hat aber nichts mit der Entfernungspauschale und den Fahrten zu einem AG zu tun, die gehören ja nicht in die EÜR,

          sondern in die Anlage N. Dort wird das wegen des AN-Pauschbetrags vermutlich keine steuerlichen Auswirkungen haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ich bin 2023 2836KM von 8690KM mit meinem Auto beruflich gefahren. Das sInd 32,63% berufliche Nutzung. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich dann aussuchen, ob ich das Auto als Betriebsvermögen oder Privatvermögen abschreiben möchte. Ich möchte das privat abschreiben und von daher darf ich doch die Pauschale nutzen: 0,30 Cent pro KM. D.h. 0,30 Cent x 2836km = 850,8 Euro = aufgerundet 851 Euro.

            Ich bin zu verschiedenen AG's an verschiedenen Orten gefahren (der oben genannte AG ist hier eingerechnet. Ich hatte den nur genannt, weil ich dort auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hatte.)

            Hab ich das soweit richtig verstanden? Wenn ja, wo bei Elster trage ich das ein?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Sebastian Night Beitrag anzeigen
              Gelernt hab ich das bei meiner quick Google Search, wo zwei Quellen das so meinten.
              Meine Search-Quellen sehen das eher anders.Suchbegriff: Kfz-Steuer absetzen. Einer der Beiträge: https://www.steuerbot.com/ratgeber/s...teuer-absetzen
              "Die KFZ-Steuer kann leider nicht jeder absetzen. Tatsächlich können nur diejenigen absetzen, die einen Dienstwagen fahren ..."
              Weiterhin wird auf die Entfernungspauschale verwiesen, die du ohnehin n deiner el. ESt-Erklärung geltend machen willst.

              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 18.02.2024, 20:59. Grund: Quote-Tag repariert
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

              Kommentar


                #8
                Zitat von timote Beitrag anzeigen
                Zitat von Sebastian Night Beitrag anzeigen
                Gelernt hab ich das bei meiner quick Google Search, wo zwei Quellen das so meinten.
                Meine Search-Quellen sehen das eher anders.Suchbegriff: Kfz-Steuer absetzen. Einer der Beiträge: https://www.steuerbot.com/ratgeber/s...teuer-absetzen
                "Die KFZ-Steuer kann leider nicht jeder absetzen. Tatsächlich können nur diejenigen absetzen, die einen Dienstwagen fahren ..."
                Weiterhin wird auf die Entfernungspauschale verwiesen, die du ohnehin n deiner el. ESt-Erklärung geltend machen willst.


                Omg, ich hatte voll den Dreher drinnen... ich meinte natürlich die KFZ-Hapftpflichtversicherung. Hab oben beides geschrieben. Wo kann ich meine Auto-Versicherung eintragen. Das ich die KFZ-Steuer nicht absetzten kann weiß ich natürlich.
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 18.02.2024, 21:01. Grund: Quote-Tag repariert

                Kommentar


                  #9
                  Wo kann ich meine Auto-Versicherung eintragen
                  Die KFZ-Haftpflicht kann man zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand bei den Weiteren Vorsorgeaufwendungen eintragen, steuerlich bringt das aber

                  zumeist nichts, da die Höchstbeträge bereits durch die KV- und PV-Beiträge ausgeschöpft werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Danke!

                    Und wie mache ich das jetzt mit der Entfernungspauschale? Ich bin in der Anlage N und sehe hier bei Werbungskosten nur "erster Tätigkeitsstätte". Ich bin 2836KM beruflich gefahren. Müsste im Fahrtenbuch schauen, geschätzt würde ich denken ca. 50 berufliche Fahrten für 5 verschiedene Arbeitgeber (bin wie bereits erwähnt selbstständig).Teils waren diese Fahrten nur 13km lang, andere 60km und wieder andere 400km. Da steh ich noch auf dem Schlauch irgendwie..

                    Kommentar


                      #11
                      ... 50 berufliche Fahrten für 5 verschiedene Arbeitgeber (bin wie bereits erwähnt selbstständig).
                      Meinst du nicht, dass vier davon Auftraggeber waren ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Meinst du nicht, dass vier davon Auftraggeber waren ?
                        also es gibt den einen Kunden wo ich wie gesagt auf Lohnsteuerkarte arbeite. Zu diesem bin ich 17x 13km gefahren. Der Großteil der Kilometer war zu anderen Kunden (oder Auftraggeber, wie man es nun nennen möchte) wo ich als Freelancer war.

                        Kommentar


                          #13
                          Zu diesem bin ich 17x 13km gefahren.
                          Das ist ein Fall für die Anlage N, der Rest sind m. E. Geschäftsfahrten zu Kunden
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das ist ein Fall für die Anlage N, der Rest sind m. E. Geschäftsfahrten zu Kunden
                            und diese Geschäftsfahrten kann ich auch eintragen? Spontan würde mir nur in der EÜR unter Reisekosten einfallen. Aber da wüsste ich nicht wie ich das selber berechnen soll.

                            Kommentar


                              #15
                              Spontan würde mir nur in der EÜR unter Reisekosten einfallen. Aber da wüsste ich nicht wie ich das selber berechnen soll.
                              Es gibt doch in der EÜR eine eigene Zeile für Geschäftsfahrten mit einem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden PKW. Da darf man

                              pauschal 30 Cent je km ansetzen. Dass muss dann zusätzlich als Nutzungseinlage erfasst werden. Da du ein Fahrtenbuch führst, könntest

                              du auch deine tatsächlichen Kosten je km ermitteln.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X