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Erstmaliger Eintrag von Witwerrente

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    Erstmaliger Eintrag von Witwerrente

    Ich beziehe neben meiner eigenen Rente seit Juni 2023 Witwerrente und habe demzufolge auch zwei Infos über die Meldung an die Finanzverwaltung bekommen. Muss ich diese zum Eintrag in Zeile 4 einfach zusammenrechnen? Und was trage ich in Zeile 6 ein? Den Beginn meiner Regelarbeitsrente (wie bisher) oder den Beginn der Witwerrente? Im Übrigen habe ich von der Rentenversicherung trotz zweimalige Aufforderung keinen Nachweis über die Rente meiner verstorbenen Frau bekommen. Ist das normal?

    #2
    Bezüglich Deiner Renten: Benutze doch den Bescheinigungsabruf.
    Bezüglich der Rente Deiner Frau: Hat die Rentenversicherung die Info bzw. Nachweis, wer ihr Erbe / Erben sind ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Muss ich diese zum Eintrag in Zeile 4 einfach zusammenrechnen?
      Nein, beide Renten sind für die Anlage R einzeln zu erfassen, addiert werden dürfen bzw. müssen die KV/PV-Beiträge für die Anlage Vorsorgeaufwand.

      Bei der Witwerrente ist der Zeitraum des Bezugs der Rente durch die verstorbene Ehefrau als vorhergehende Rente einzutragen.

      Es ist am einfachsten, wie bereits empfohlen, den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Falls der zu Lebzeiten bereits für die Ehefrau eingerichtet war,

      würde der auch für deren Rente noch funktionieren. Nachträglich einrichten ist nicht mehr möglich und die Rentenversicherung liefert die Daten ohne

      Erbnachweis erfahrungsgemäß nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke, das reicht mir. Der Bescheinigungsabruf für meine Frau hat eben nicht funktioniert, obwohl ich diesen schon in den Vorjahren getätigt habe. Dass ich die Rentenversicherung mit einem Erbschein bedenken muss, ist mir neu und unverständlich. Ich habe ja Witwerrente bekommen, also muss ich diese auch versteuern - egal, wer sonst noch geerbt haben sollte (was die Rentenversicherung im Übrigen nichts angeht). Außerdem läuft meine Witwerrente über die Versicherungsnummer meiner Frau, aber auf meinen Namen. Wozu dann noch ein Dokument über Familienbuch und Sterbeurkunde hinaus? Ist aber auch egal, ich trage für meine Frau jetzt irgendeinen aus dem letzten Rentenbescheid errechneten Wert ein, das Finanzamt hat ja die offizielle Mitteilung und wird gegebenenfalls korrigieren. Nochmals vielen Dank für die Antworten.

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          #5
          Da geht einiges durcheinander, was immer "Rente der Frau" bedeuten soll. Für den Zeitraum, als sie noch lebte, war es ihre Rente, und ein Abruf der Daten durch jemand anderen, egal ob verwandt, verheiratet oder nicht bedurfte der Genehmigung. Nach dem Tod der Frau ist es die Rente des Mannes als Hinterbliebener, und insofern ist es in dem Abruf seiner Bescheinigungen enthalten. Das ist ja anscheinend der Fall. Warum die DRV keine Bescheinigung schicken will, ist kein Problem von Elster.

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            #6
            Nein, das ist kein Problem von Elster, ich wollte nur auf meine Vorredner antworten. Elster hat ganz andere Probleme:
            - Die Finanzämter nutzen eine andere Software und können deshalb oft nicht korrekt oder erst nach langen Erklärungen Auskunft geben, weil sie Elster nicht auf dem Schirm haben und die Bediensteten ihre eigene Steuerlärung damit offensichtlich auch nicht machen (warum wohl?).
            - Wenn Elster die Daten abbilden würde, die von Versicherungen, Banken usw. gemeldet werden, könnte man sich diesen ganzen Krempel sparen. (Und die Rentenversicherungen die Versendung von Bescheinigungen auch.)

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              #7
              Soll ja auch kommen, nur wann, das weiß Niemand so genau.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                Der Bescheinigungsabruf für meine Frau hat eben nicht funktioniert, obwohl ich diesen schon in den Vorjahren getätigt habe.
                Bei mir hat das in der Vergangenheit immer funktioniert, wenn der Abruf zu Lebzeiten eingerichtet war. Die Bescheinigungen für das Sterbejahr

                konnte ich in allen Fällen und das waren in den letzten Jahren immerhin 3 Fälle, problemlos abrufen. Theoretisch könnte die Rentenbescheinigung

                für 2023 noch ausstehen, der Februar ist ja noch nicht vorbei.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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