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    Berechnung Anlage KAP

    Hallo,

    ich habe KAP-Erträge von 1325,-€.
    Habe dafür 800,-€ Freistellung beantragt und eingetragen, somit habe ich Einkünfte von 525,-€.
    In der Steuerberechnung steht aber ein Sparerpauschbetrag von 1000,-€, somit nur 325,-€ Einkünfte.
    Dementsprechend ist das zu versteuernde Einkommen um 200€ geringer (freut mich).
    Warum ist das so?

    Ledig, 200,-€ Freistellung bei einen anderen Institut (keine KAP).

    MfG

    #2
    Der Sparerpauschbetrag wurde vom Gesetzgeber ab 2023 von bisher 801 € auf 1.000 € p.P. erhöht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Der Sparerpauschbetrag wurde vom Gesetzgeber ab 2023 von bisher 801 € auf 1.000 € p.P. erhöht.
      Ja, das weiß ich, aber ich habe für diesen KAP-Ertrag (1325€) bei meiner Bank nur 800€ freigestellt.
      Die restlichen 200€ bei einer anderen Bank.

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        #4
        Welchen Antrag hast Du denn in der Anlage KAP gestellt? Was hast Du in Zeile 17 eingetragen?

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          #5
          Unabhängig davon sollten doch die verbleibenden 325 € richtig sein, wenn der Freistellungsauftrag bei der anderen Bank sowieso verpufft ist. Du schreibst ja:


          Zitat von forum Beitrag anzeigen
          ich habe KAP-Erträge von 1325,-€

          Kommentar


            #6
            Ja, das weiß ich, aber ich habe für diesen KAP-Ertrag (1325€) bei meiner Bank nur 800€ freigestellt.
            Das heißt, du hast die automatische Anpassung der Freistellungbeträge durch die Bank zu Anfang des Jahres 2023 korrigiert ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Welchen Antrag hast Du denn in der Anlage KAP gestellt? Was hast Du in Zeile 17 eingetragen?
              Ich habe nichts eingetragen

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das heißt, du hast die automatische Anpassung der Freistellungbeträge durch die Bank zu Anfang des Jahres 2023 korrigiert ?
                Verstehe ich nicht.

                Freistellung:
                Bank 1: 800€ (KAP-Erträge 1325€)
                Bank 2: 200€ (Keine Erträge über Freistellung)

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                  #9
                  Was ist das Problem? Du erklärst, dass bei Bank 1 1325€ Erträge vorlagen und keine bei anderen Banken. Was soll denn in der Berechnung anderes rauskommen, als dass 1000€ Freibetrag abgezogen und 325€ versteuert werden?

                  Kommentar


                    #10
                    Du erklärst, dass bei Bank 1 1325€ Erträge vorlagen und keine bei anderen Banken.
                    Eigentlich schreibt er aber nur:

                    Bank 2: 200€ (Keine Erträge über Freistellung)
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von forum Beitrag anzeigen

                      Verstehe ich nicht.

                      Freistellung:
                      Bank 1: 800€ (KAP-Erträge 1325€)
                      Bank 2: 200€ (Keine Erträge über Freistellung)
                      Ich habe bei Bank 2 - 190€ Zinsen erhalten, da ich aber eine Freistellung von 200€ habe, werden auch keine KAP-Erträge fällig.

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                        #12
                        Ich habe bei Bank 2 - 190€ Zinsen erhalten, da ich aber eine Freistellung von 200€ habe, werden auch keine KAP-Erträge fällig.
                        Wenn du die 190 € nicht erklären willst, was durchaus erlaubt ist, musst du allerdings die 190 € in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn du die 190 € nicht erklären willst, was durchaus erlaubt ist, musst du allerdings die 190 € in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen.
                          So ist es. Wenn man einfach freigestellte Erträge weglässt, wie soll da die Berechnung stimmen?

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wenn du die 190 € nicht erklären willst, was durchaus erlaubt ist, musst du allerdings die 190 € in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen.
                            Ok,
                            damit in der Steuerberechnung der Pauschbetrag von 800€ angezeigt wird, muss ich aber 200€ in Z.17 eintragen.

                            Noch ein aber: Die Bank 2 meldet doch dem FA nichts, da keine KAP-Ertragssteuer anfällt. Dann kann ich doch Z.17 freilassen und das zu versteuernde Einkommen wird weniger.
                            Habe ich alle durchgespielt. Es wird auch kein Fehler angezeigt. Im Endeffekt mein Eingangspost.

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                              #15
                              Es wird nach dem ausgenutzten Freibetrag gefragt. Und der ist nunmal 190.

                              Ansonsten melden die Banken bekanntlich personenbezogen nur eine Zahl, nämlich den in Anspruch genommenen Freibetrag. Bei der zweiten Bank 190. Völlig egal, ob der FSA über 190, 200, oder 1000 Euro lautete.

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