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Festgeld -> KAP Pflicht?

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    Festgeld -> KAP Pflicht?

    Hallo, muss man sofern Kapitalerträge aus einem deutschen Festgeld erziehlt wurden in der Steuererklärung KAP angegeben werden?

    Zum Ausgangspunkt:
    Freistellungsantrag in höhe von 1000,- bei der Bank des Festgeldes wurde beantragt und auch KOMPLETT ausgeschöpft.
    Somit wurden erst ab +1000,- Abgeltungssteuer von der Bank abgeführt.

    Meine Frage nun muss diese in der Anlage KAP angegeben werden? Oder ist dies nicht mehr nötig?

    Ich beantrage keine GÜNSTIGERPRÜFUNG!

    Ich habe auch noch Ausländische Kapitalerträge erziehlt, welche ich natürlich in der ANLAGE KAP angeben MUSS.

    #2
    Ich habe auch noch Ausländische Kapitalerträge erziehlt, welche ich natürlich in der ANLAGE KAP angeben MUSS.
    Genauso ist das ! Die inländischen Kapitalerträge müssen nicht detailliert erklärt werden, es genügt, in Zeile 17 die 1.000 € einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, Danke für deine Antwort. Ich hab nun nochmals recherchiert und bin der Meinung dass meine KOMPLETTEN Kapitalerträge in die ANLAGE KAP angeben muss.
      Zum Ausgangspunkt für das Jahr 2023:

      - erhaltene Zinsen aus einem deutschen Festgeld: 1200,- (Freistellungsauftrag in höhe von 1000,- wurde erteilt) = von den restlichen 200,- wurden somit noch Abgeltunssteuer+Kirchensteuer einbehalten bzw. abgeführt.
      - Aktiengewinne aus von einem ausländischen Broker (es wurde keine Abgeltunssteuer+Kirchensteuer abgeführt, was ich natürlich nachholen muss und in die KAP Zeilen 19-23 eintragen MUSS!

      nun wird es interessant:
      -Divendendenzahlug des Ausländischen Brokers von einer DEUTSCHEN AKTIE (250,- davon wurde Abgeltunssteuer einbehalten! jedoch keine Kirchensteuer) Dies muss in Zeile 7 + 37 + 38

      Ich muss doch nun ALLE Kapitalerträge erklären und zusammen rechnen (also auch die von dem deutschen Festgeld in Zeile 7 + 37 + 38 addieren ???). Oder sollte ich die die Kapitalerträge des deutschen Festgeldes weglassen, da dies korrekt abgeführt wurde?

      Hoffe man versteht was ich meine.

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        #4
        Zitat von Torben3 Beitrag anzeigen
        Ich muss doch nun ALLE Kapitalerträge erklären und zusammen rechnen (also auch die von dem deutschen Festgeld in Zeile 7 + 37 + 38 addieren ???). Oder sollte ich die die Kapitalerträge des deutschen Festgeldes weglassen, da dies korrekt abgeführt wurde?
        Wenn man die Günstigerprüfung will, müssen alle Erträge erklärt werden.

        Wenn man nur ausländische Erträge nacherklären will und die Günstigerprüfung nicht braucht, kann man die Erträge bei deutschen Banken im allgemeinen weglassen.

        Was du für diesen zweiten Fall aber geflissentlich überlesen hast:
        Man darf die deutschen Erträge, die freigestellt waren und somit einen Teil des Sparerfreibetrags angegriffen haben, nicht weglassen. Dafür ist die erwähnte Zeile 17 da.

        ​​​​​

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          #5
          ja die Günstigerprüfung brauche ich nicht und wird auch nicht beantragt.
          Die 1000,- welche freigestellt wurden kommen selbstverständlich in die Zeile 17.


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            #6
            Zitat von Torben3 Beitrag anzeigen
            Die 1000,- welche freigestellt wurden kommen selbstverständlich in die Zeile 17.
            Und dann werden diese 1000€ nicht erklärt und tauchen in Zeile 7 eben nicht auf.

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              #7
              Und dann werden diese 1000€ nicht erklärt und tauchen in Zeile 7 eben nicht auf.
              Du meinst die 1.200 €, die er für das Festgeld tatsächlich Zinsen erhalten hat ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du meinst die 1.200 €, die er für das Festgeld tatsächlich Zinsen erhalten hat ?
                Ja, das war unsauber formuliert. Die Erträge aus dem Festgeld und die einbehaltene Steuer etc. davon werden nicht erklärt, sondern nur der freigestellte Teil in Zeile 17.

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                  #9
                  Wenn dann kann ich die 200,- und deren bereits angeführte Abgeltungssteuer in Zeile 7 + 37 + 38 zu meinen restlichen sachen addieren. Somit hätte ich alle Erträge erklärt.
                  Die 1000,- wie gehabt in Zeile 17.

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                    #10
                    Zitat von torben3 Beitrag anzeigen
                    wenn dann kann ich die 200,- und deren bereits angeführte abgeltungssteuer in zeile 7 + 37 + 38 zu meinen restlichen sachen addieren. Somit hätte ich alle erträge erklärt.
                    nein nein nein.

                    ​​​​​​

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                      #11
                      Entweder man versteht das Prinzip der Anlage Kap mit der teilweisen Erklärung von Erträgen oder nicht.
                      ​​​​
                      FAlls letzteres, tut man gut daran, alle Erträge zu erklären, und dann bleibt Zeile 17 leer.

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                        #12
                        Sicher? Bei der Berechnung spielt es keine Rolle ob ich nun die 200,-in Zeile 7 angebe und deren einbehaltene Steuer in 37 38 39 eintragen oder nicht.

                        Bleibt sich im Grunde ja gleich.

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                          #13
                          Zitat von Torben3 Beitrag anzeigen
                          Sicher? Bei der Berechnung spielt es keine Rolle ob ich nun die 200,-in Zeile 7 angebe und deren einbehaltene Steuer in 37 38 39 eintragen oder nicht.

                          Bleibt sich im Grunde ja gleich.
                          Trotzdem sollte man in der Erklärung nicht lügen. Entweder erkläre ich die Erträge bei einer Bank, oder ich erkläre sie nicht.

                          ​​​​​​

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                            #14
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen
                            Entweder man versteht das Prinzip der Anlage Kap mit der teilweisen Erklärung von Erträgen oder nicht.
                            ​​​​
                            FAlls letzteres, tut man gut daran, alle Erträge zu erklären, und dann bleibt Zeile 17 leer.
                            Wenn ich die 1000,- in Zeile 7 miteinrechne und Zeile 17 leer lasse, zahle ich auf auf die 1000,- Betrag Abgeltungssteuer, was nicht korrekt ist.

                            Oder stehe ich da jetz grad auf dem Schlauch

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                              #15
                              Zitat von Torben3 Beitrag anzeigen

                              Wenn ich die 1000,- in Zeile 7 miteinrechne und Zeile 17 leer lasse, zahle ich auf auf die 1000,- Betrag Abgeltungssteuer, was nicht korrekt ist.
                              Nein, wenn Zeile 17 leer bleibt, werden am Ende 1000€ noch nicht ausgeschöpfter Freibetrag abgezogen.

                              ​​​​​​

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