Hallo, muss man sofern Kapitalerträge aus einem deutschen Festgeld erziehlt wurden in der Steuererklärung KAP angegeben werden?
Zum Ausgangspunkt:
Freistellungsantrag in höhe von 1000,- bei der Bank des Festgeldes wurde beantragt und auch KOMPLETT ausgeschöpft.
Somit wurden erst ab +1000,- Abgeltungssteuer von der Bank abgeführt.
Meine Frage nun muss diese in der Anlage KAP angegeben werden? Oder ist dies nicht mehr nötig?
Ich beantrage keine GÜNSTIGERPRÜFUNG!
Ich habe auch noch Ausländische Kapitalerträge erziehlt, welche ich natürlich in der ANLAGE KAP angeben MUSS.
Zum Ausgangspunkt:
Freistellungsantrag in höhe von 1000,- bei der Bank des Festgeldes wurde beantragt und auch KOMPLETT ausgeschöpft.
Somit wurden erst ab +1000,- Abgeltungssteuer von der Bank abgeführt.
Meine Frage nun muss diese in der Anlage KAP angegeben werden? Oder ist dies nicht mehr nötig?
Ich beantrage keine GÜNSTIGERPRÜFUNG!
Ich habe auch noch Ausländische Kapitalerträge erziehlt, welche ich natürlich in der ANLAGE KAP angeben MUSS.
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