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KAP - Altersentlastung

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    KAP - Altersentlastung

    Hallo zusammen,

    ich fülle in diesem Jahr meine erste KAP-Anlage aus und habe auch zum ersten Mal vom Altersentlastungsbetrag gelesen.
    Bis jetzt waren wir zu jung dafür :-)
    Außer "normalen" Zinserträgen ist nichts angefallen, der Freibetrag wurde genutzt. Was darüber hinaus anfiel wurde versteuert.
    Trage ich jetzt in die Zeile 7 alle Erträge ein (versteuert und nicht versteuert) und dann in Zeile 16 den in Anspruch genommenen Freibetrag
    und den Rest macht das Finanzamt? - oder muss ich noch Soli und KiSt eintragen - und wo?
    Vielen Dank.

    #2
    Natürlich müssen die Anlagen KAP vollständig entsprechend den Steuerbescheinigungen der Banken ausgefüllt werden und zwar für beide Ehegatten.

    Dazu gehören auch alle einbehaltenen Steuern.

    Eine Altersentlastung für Kapitalerträge kommt nur in Betracht, wenn die Günstigerprüfung (Zeile 4 der Anlage KAP) beantragt wird und Erfolg hat.

    Ob das der Fall ist, sieht man in der Steuervorausberechnung.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Natürlich müssen die Anlagen KAP vollständig entsprechend den Steuerbescheinigungen der Banken ausgefüllt werden und zwar für beide Ehegatten.

      Dazu gehören auch alle einbehaltenen Steuern.

      Eine Altersentlastung für Kapitalerträge kommt nur in Betracht, wenn die Günstigerprüfung (Zeile 4 der Anlage KAP) beantragt wird und Erfolg hat.

      Ob das der Fall ist, sieht man in der Steuervorausberechnung.
      Vielen Dank, aber das war nicht ganz die Antwort auf meine Fragen. Wie und wo genau muss ich ausfüllen?

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        #4
        Wie und wo genau muss ich ausfüllen?
        In den Steuerbescheinigungen der Banken sind doch alle Zeilen genannt. Die Werte sind ab Zeile 7 der Anlage KAP einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          wo genau du was eintragen musst steht auf der Steuerbescheinigung (incl. Soli und Kirchensteuer, das steht da alles). Vermutlich brauchst du die Zeilen 4, 7, 16, 37, 38 und 39.

          Der etwas schwierige Punkt ist Zeile 16/17. Da hier aber die Günstigerprüfung schon angesprochen wurde rate ich dazu, diese auch zu beantragen (Zeile 4). Und dann(!) muss alles in Zeile 16, Zeile 17 bleibt leer. Zudem müssen dann auch wirkliche alle Kapitalerträge/alle Banken erklärt werden.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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