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"Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung"?

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    "Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung"?

    Hallo,

    im MeinELSTER-Forumular soll auch ein Wert für "Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung" eingetragen werden.

    Hierzu konnte ich folgende Info finden: "Die beitragspflichtigen Einnahmen können Sie zum Beispiel aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben."

    Hier steht bei meiner Meldung zur Sozialversicherung aber nichts in der Richtung. Dort steht keinerlei Betrag, es sind nur Angaben zur Meldung selbst vorhanden. Bei manchen steuerpflichtigen Personen entspricht dieser Wert dem Bruttogehalt auf der Lohnsteuerbescheinigung, aber soweit ich weiß nicht immer, z.B. wenn der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

    Wo finde ich den Wert, den ich hier eintragen muss?

    #2
    Wo finde ich den Wert, den ich hier eintragen muss?
    Es geht um die Anlage AV, nehme ich an ? Wenn dein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr nicht über der Beitragsbemessungsgrenze lag, trägst du

    dein sozialversicherungspflichtiges Jahresbrutto ein, sonst die Beitragsbemessungsgrenze. Der Jahreswert steht häufig auch in der Entgeltbescheinigung

    für Dezember. Es sind immer die Daten des Vorjahres gefragt !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, es geht um die Anlage AV.

      Habe gerade in meiner Entgeltbescheinigung für Dezember nachgeschaut. Da steht auch kein entsprechender Wert.
      Sobald man also über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird die für das Steuerjahr gültige Beitragsbemessungsgrenze eingetragen. Habe ich das so richtig verstanden?

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        #4
        ... wird die für das Steuerjahr gültige Beitragsbemessungsgrenze eingetragen. Habe ich das so richtig verstanden?
        Nicht die Beitragsbemessungsgrenze für das Steuerjahr, sondern der Wert für das Vorjahr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Achso, klar, logisch. War gerade ein Denkfehler meinerseits. Ich erstelle meine Steuererklärung immer im Jahr darauf, deswegen dachte ich im ersten Moment das Vorjahr sei das Steuerjahr, aber es bezieht sich ja auf das Vorjahr zum Steuerjahr. Also bei der Steuererklärung, die ich jetzt erstelle, auf das Jahr 2022.

          Danke für die Info.

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