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Berechnung und Berücksichtigung der Kapitalerträge bei Günstigerprüfung .

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    Berechnung und Berücksichtigung der Kapitalerträge bei Günstigerprüfung .

    Hallo,

    habe meine Kapitalerträge in der Anlage Kap eingegeben um die zu viel erstattete Abgeltungssteuer (25%) zu erhalten , da mein Steuersatz< 25 % ist.
    Das Programm rechnet jedoch nur die Kapitalertragssteuer aus und weist eine höhere Steuer aus anstatt eine Rückzahlung.
    Obwohl ich ja eigentlich weniger Zahlen müsste bei dem Steuersatz von 22%.


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    image.png

    Rechnet das Programm falsch oder gebe ich was falsch ein ???


    Beste Grüße

    #2
    Zitat von ManfredFRW Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe meine Kapitalerträge in der Anlage Kap eingegeben um die zu viel erstattete Abgeltungssteuer (25%) zu erhalten , da mein Steuersatz< 25 % ist.
    Das ist aber nicht das Prinzip der Günstigerprüfung. Relevant ist, ob die Differenz bei der tariflichen Einkommensteuer mit und ohne Kapitalerträge weniger als ein Viertel der Kapitalerträge ist.

    Wenn der Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge sch über 25% liegt, was bei deinen Zahlen überaus wahrscheinlich ist, kann die Günstigerprüfung eigentlich nicht erfolgreich sein (außer Spezialfälle wie Altersentlastungsbetrag).

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      #3
      Hast du die Anträge in Zeile 4 der Anlage KAP gestellt ? Wenn ja, dann musst du beachten, dass die Günstigerprüfung nur dann Erfolg haben kann,

      wenn euer Grenzsteuersatz nicht nennenswert über 25% liegt. Der durchschnittliche Steuersatz spielt keine Rolle.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ... was bei deinen Zahlen überaus wahrscheinlich ist, kann die Günstigerprüfung eigentlich nicht erfolgreich sein (außer Spezialfälle wie Altersentlastungsbetrag).
        Es ist sogar sicher so. Ich habe die Zahlen vorhin nicht verinnerlicht. Da auch noch Soli festgesetzt wird, kann es eigentlich nicht um das Jahr 2023 oder 2022 gehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für den Hinweis mit dem Grenzsteuersatz.
          Das war schon ein grundlegende Gedankenfehler bei mir.


          In Zeile 4 und 5 der Kap habe ich die Anträge angekreuzt.

          Mit der Online-Berechnung mit der Steuer passt trotzdem was nicht. Dann müsste bei der Kapitalertragssteuer 0 Euro herauskommen.

          Ich Vermute das Programm kann es nicht und muss die Berechnung selber machen (Differenz der gezahlten Abgeltungssteuer zur Berechnung in der Online-Berechnung)

          Danke für die Hinweise und beste Grüße
          ManfredFRW

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            #6
            Nachtrag : Das sind die Werte aus meinen die ich gemäß meinen Steuerbescheinigungen von der Bank eingegeben habe.

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            Das Programm berücksichtigt anscheinend nicht die Beträge der Abschlagsteuer. Gleicher Wert kommt auch heraus, wenn ich mein Einkommen mit 0 Euro angebe.

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              #7
              Wir erklären unsere Kapitalerträge generell nicht, da alles dem inländischen Steuerabzug unterliegt und unser Grenzsteuersatz deutlich über 25% liegt,

              die Günstigerprüfung also sowieso nicht erfolgversprechend ist und wir auch jedes Jahr den Sparer-Pauschbetrag vollständig ausschöpfen.

              Auch wer Kapitalerträge im Ausland erklären muss, muss die Erträge im Inland nicht erklären. Es reicht, in Zeile 17 der Anlage KAP die im Inland freigestellten

              Kapitalerträge als Summe einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Das Programm rechnet sehr wohl richtig. Und entgegen deiner Behauptung wird die erklärte von der Bank einbehalte in der Tabelle offensichtlich berücksichtigt.

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                  #9
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                  Meine Angabe der Kapitalerträge

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von ManfredFRW
                    Wie das Programm zum Sparer-Pauschbetrag von 1981 und 19 kommt kann ich mir auch nicht erklären.
                    Ich weiß jetzt auch nicht um welches Jahr es wirklich geht. Jedenfalls beträgt der Sparer-Pauschbetrag für Ehrpaare im Jahr 2023 genau 1981 + 19, also 2000, Euro.
                    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.02.2024, 17:54.

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                      #11
                      Danke ! Hatte den Wert von 2022 noch im Kopf.

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                        #12
                        Jedenfalls beträgt der Sparer-Pauschbetrag für's Jahr genau 1981 + 19, also 2000, Euro.
                        Der gilt jedenfalls erst ab 2023. Was mich aber wundert ist, dass bei knapp 15.000,00 € Einkommensteuer bei einer Zusammenveranlagung Soli anfallen soll.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          image.png

                          Ist insgesamte Betrag von 4165,19 ist dann nur ein Berechnungswert und hat nichts mit dem eigentlichen zu zahlenden oder erstatteten Betrag im Steuerbescheid zu tun: da ja die Kapitalertragssteuer schon von der Bank mit der Abgeltungssteuer entrichtet wurde ????

                          Sonst war der Wert bei mir immer gleich mit dem im Steuerbescheid.

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                            #14
                            Was mich aber wundert ist, dass bei knapp 15.000,00 € Einkommensteuer bei einer Zusammenveranlagung Soli anfallen soll.
                            Hat sich geklärt. Der Soli betrifft ja nur die Kapitalerträge.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              Zitat von ManfredFRW Beitrag anzeigen

                              Ist insgesamte Betrag von 4165,19 ist dann nur ein Berechnungswert und hat nichts mit dem eigentlichen zu zahlenden oder erstatteten Betrag im Steuerbescheid zu tun: da ja die Kapitalertragssteuer schon von der Bank mit der Abgeltungssteuer entrichtet
                              Irgendwie scheinst du ein erhebliches Verständnisproblem mit der Berechnung und der Tabelle zu haben.

                              In der festgesetzten ESt sind die tarifliche ESt und die nach 32d festgesetzte Steuer auf die Kapitalerträge enthalten.
                              Davon werden die bereits entrichtete Lohnsteuer und die laut Steuerbescheinigungen abgeführte Abgeltungssteuer abgezogen.

                              Die 4165 wären dann das, was das FA nachgezahlt haben will, wobei eine ggfs geleistete Vorauszahlung nicht berücksichtigt ist.

                              Bei den Kapitalerträgen geht es aber fast auf Null raus. 5.302 Kapitalerträge wurden berechnet, das macht 1.325€ nach 32d, da wird noch die anrechenbare ausländische Steuer abgezogen, das ist sogar weniger als die abgeführte Abgeltungssteuer.

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