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Wechsel Position Steuerpflichtiger / Ehepartner durch Abrufcodeeingabe

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    Wechsel Position Steuerpflichtiger / Ehepartner durch Abrufcodeeingabe

    Hallo, ich wende mich heute an das Forum in der Hoffnung erfahrene Nutzer zu finden, die mir bei meinem Problem helfen können. Also eigentlich habe nicht ich das Problem, sondern eher das Finanzamt =)
    Ich habe vor Jahren bereits einen Abrufcode für mich und für meinen Ehemann bestellt. Da ich vorher alleine Steuererklärungen abgegeben habe (und mein Mann nicht) habe ich ihn bei mir aufgenommen. Als die Abrufcodes kamen und das leidige Thema Steuererklärung anstand habe ich meine alte Steuererklärung ins nächste Jahr kopiert und meinen Mann zugefügt. Natürlich habe ich nicht darauf geachtet, wer wo stand und nun stehe ich als "Ehefrau" an erster Stelle, was dem Finanzamt nicht gefällt. Sie möchten altmodisch unbedingt den Ehemann an der ersten Stelle sehen..... Wo kann ich die Eingabe für die Position der Personen nun ändern? Früher wurde dies abgefragt und man musste es anklicken, aber das Feld kommt nicht mehr =(
    Das FA schreibt aber nun schon FETT gedruckt sie hätten es gerne gedreht....

    Ich hoffe es ist verständlich erklärt und danke für jeden Hinweis.

    Schönen Sonntag noch Sunny

    #2
    Es gibt keine Funktion, bei der Datenübernahme aus einer Einzelveranlagung aus dem Vorjahr aus der steuerpflichtigen Person die Ehefrau/Person B zu machen.

    Es gibt keine Funktion, in einem Entwurf Ehemann/Person A und Ehefrau/Person B zu tauschen.

    Insofern sehe ich keine Möglichkeit, die ohne komplette Neueingabe auskommt.

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      #3
      Insofern sehe ich keine Möglichkeit, die ohne komplette Neueingabe auskommt.
      Wobei man nach Eingabe der Namen und IDs in der richtigen Reihenfolge ja zunächst mal den Bescheinigungsabruf nutzen kann.

      Der liefert ja zumindest einen Teil der Daten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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