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Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Absatz 1 UStG) zurück nehmen

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    Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Absatz 1 UStG) zurück nehmen

    Hallo, vielleicht bin ich blind aber:
    1. wo kann ich in Mein Elster meine Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Absatz 1 UStG) zurück nehmen?
    2. Falls noch keine Einnahmen / Ausgaben getätigt wurden, kann ich die Umwandlung auf den 1.1.2024 zurück verlegen?

    #2
    Die rechtsgültige Entscheidung "Kleinunternehmer oder nicht" trifft man erst mit der Abgabe der Jahres-Umsatzsteuererklärung (indem man dort die einen oder die anderen Felder ausfüllt). Eine separate "Wechsel-Erklärung" gibt es nicht und ist auch nicht nötig.

    Natürlich muss man derweil schon entsprechend korrekt gebucht haben.

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      #3
      Natürlich muss man derweil schon entsprechend korrekt gebucht haben.
      Wenn er ab 01.01.2024 zur Regelbesteuerung optieren will, müssen m. E. ab 2024 für jedes Quartal Voranmeldungen erstellt werden.

      Ich habe in solchen Fällen das Finanzamt immer mit einer Sonstigen Nachricht vorab informiert, auch wenn das nicht verpflichtend ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich habe in solchen Fällen das Finanzamt immer mit einer Sonstigen Nachricht vorab informiert, auch wenn das nicht verpflichtend ist.
        Ja, das kann sicher nicht schaden. Oder man gibt erst mal eine Dauerfristverlängerung ab (ohne Vorauszahlung - ist bei Quartalsabgabe ja nicht nötig) und schreibt in das Feld "Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung vorhanden", dass man die Kleinunternehmerregelung ab 2024 widerruft. Wenn das Finanzamt dann irgendwas will (Voranmeldungen, oder geschätzten Umsatz oder so), wird es sich schon melden.

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          #5
          Die Abgabe eines Antrags auf Dauerfristverlängerung wird natürlich grundsätzlich dazu führen, dass das Finanzamt Voranmeldungen erwartet. Allerdings geht dann tatsächlich ein Schreiben darüber raus.

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            #6
            Vielen Dank an alle. Werde also UST Quartalsabgaben ohne Vorauszahlung tätigen und erklären, dass ich mit der Abgabe der Jahres-Umsatzsteuererklärung über die Kleinnunternehmungs Regel entscheide. Dann weiss ich auch was vorteilhafter ist.

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              #7
              Das geht natürlich gar nicht: Wenn Du Voranmeldungen einreichst, sagst Du damit aus, dass Du -vorläufig- auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Dann musst Du darin natürlich auch die Nettoumsätze und die Vorsteuern erklären.

              Unabhängig davon denk auch an die Rechnungsstellung. Wenn Du jetzt Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellst und dann rückwirkend Kleinunternehmer machst, schuldest Du trotzdem die ausgewiesene Umsatzsteuer.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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