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Kleinunternehmerregelung mit Anlage N

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    Kleinunternehmerregelung mit Anlage N

    Hallo,

    ich habe im Jahr 2023 Vollzeit gearbeitet und einige Monate Selbstständig gearbeitet (hier gilt die Kleinunternehmerregelung)
    Ich habe jetzt bisschen recherchiert, welche Anlagen ich zusätzliche ausfüllen muss und bin auf folgenden Satz gestoßen:
    • Anlage N: Wer sein Kleinunternehmen nur als Nebenerwerb führt und zusätzlich Einnahmen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit von einem Arbeitgebenden bezieht, gibt diese in der Anlage N an.
    Wo gebe ich die selbstständige Arbeit in der Anlage N an?

    Vielen Dank im Voraus !

    #2
    Wo gebe ich die selbstständige Arbeit in der Anlage N an?
    Nirgendwo ! Der Gewinn gehört entweder in die Anlage S oder in die Anlage G (Gewerbe). Es muss zusätzlich eine Gewinnermittlung (EÜR) erstellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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