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Umstatzsteuer monatliche Vorauszahlungen

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    Umstatzsteuer monatliche Vorauszahlungen

    Hallo zusammen,


    Hier würde ich gerne eine Frage über monatlichen Umsatzsteuer Vorauszahlung stellen. Ich bin selbstständig, UST registriert und zum ersten Mal habe ich im 2023 die UST Grenze von 7.500 EUR überschritten. Bis jetzt habe ich eine Quartal-Vorauszahlung immer geleistet, was ich gerecht finde - man bezahlt die tatsächliche UST.


    2023 war eine Ausnahme für mich, da ich nur Kunden aus Deutschland hatte, aber schon 60% davon habe ich jetzt nicht mehr. Ich mache Projektarbeit und die Kunden wechseln sich. In den letzten 3 Monaten sind 50% meiner Kunden ausserhalb der EU, sodass ich die Grenze von 7.500 in 2024 nicht überschreiten werde. Wenn das Finanzamt weiterhin Quartal-Vorauszahlungen zulässt, wird auch das sehr klar sein.


    Also, mein Steuerberater weigert sich die monatliche Vorauszahlungen zu widersprechen, aber er ist auch nicht sehr flexibel. Meine Frage ist nun, ob es tatsächlich Begründungen dafür gibt, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben.

    Meine Gründe sind: ich werde das Geld von 855EUR monatlich überhaupt nicht als UST haben oder zusätzlich verdienen, ich werde das Geld am Ende des Jahren sowieso nicht schulden, mein Einkommen ist auch das Familieneinkommen einer dreiköpfigen Familie und wir werden mit meinem Ehemann eine gemeinsame Steuererklärung für 2023 machen.



    Vielen Dank im Voraus! Euer Hilf schätze ich sehr.



    Beste Grüße,

    Ani

    #2
    ? 3 monatliche Voranmeldungen sind doch nicht höher als eine Quartalsvoranmeldung? Außerdem ist die USt prinzipiell schon das Geld anderer Leute, die dur ja nur abführen musst.

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      #3
      Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du die Einkommensteuer und die Einkommensteuer durcheinander schmeißt. Sofern Du wirklich die Umsatzsteuer meinst:

      Nach § 18 Abs. 2 UStG ist der Voranmeldungszeitraum der Monat, sofern die Steuer für das Vorjahr mehr als 7.500 € betrug. Aus die Maus, der Steuerberater hat völlig recht.

      Wenn Du -wie zu vermuten- Ist-Versteuerer bist, also nur versteuerst, was auch an Dich gezahlt wurde, wie kommst du dann auf monatlich 855 € ? Du bist doch kein Hellseher und weißt doch gar nicht, was konkret monatlich reinkommen wird. Und das, was monatlich dann reinkommt, hast Du doch in der Tasche und davon führst Du die Umsatzsteuer ab.

      Was Anderes ist die Einkommensteuervorauszahlung. Die ist immer vierteljährlich zum 10.03, 10.06., 10.09. und 10.12. Wenn Du dem Finanzamt darlegen kannst, dass Dein Einkommen, das bei der Festsetzung der Vorauszahlungen zu Grunde gelegt wurde, tatsächlich niedriger sein wird, kannst Du die Einkommensteuervorauszahlungen anpassen lassen.
      zz0.bocfzqckkewzz
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank für das Antwort! 855 EUR monatlich ist was das Finanzamt als monatliche UST Vorauszahlungen gerechnet hat. Ich rede nur über USt, Einkommensteuervorauszahlungen sind was separat.

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          #5

          ? 3 monatliche Voranmeldungen sind doch nicht höher als eine Quartalsvoranmeldung? Außerdem ist die USt prinzipiell schon das Geld anderer Leute, die dur ja nur abführen musst.


          Doch, sind die. Denn ich soll nun monatlich 855 Euro Mehrwertsteuer im Voraus bezahlen, obwohl meine tatsächliche Mehrwertsteuer nur 350 Euro in den letzten 3 Monaten beträgt. Es geht nicht um Geld anderer Leute, aber um Geld, das ich nicht verdiene, oder schulde.

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            #6
            Nochmal: Du bringst da etwas durcheinander.

            Oder redest Du von der Sondervorauszahlung wegen der Dauerfristverlängerung ? Die beträgt 1/11 der Zahllast des Vorjahres bei Monatszahlern, 0 € bei Quartalszahlern. Wenn Du auf die Dauerfristverlängerung verzichtest, dann brauchst Du auch keine Sondervorauszahlung zu zahlen, musst die Voranmeldung dann halt bis zum 10. des Folgemonats abliefern.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Du musst monatlich die Umsatzsteuer zahlen die du anmeldest, nicht mehr und nicht weniger. Oder meinst du jetzt eine Ratenzahlung für alte offene Beträge? Das wäre aber was ganz anderes.

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                #8
                Bevor wir hier weiter rumdoktern: Was steht dann genau auf dem Bescheid, der von Dir das Geld haben will ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Oder redest Du von der Sondervorauszahlung wegen der Dauerfristverlängerung ?
                  Was am wahrscheinlichsten wäre.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10


                    Die Meldung vom Finanzamt IMG_20240226_115710_edit_591974888028415.jpg

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                      #11
                      du bist ja nicht zur Dauerfristverlänerung verpflichtet, sag dem FA dass du das nicht mehr willst. Außerdem war das auch nicht monatlich, sondern nur einmalig

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                        #12
                        Ah, das war nur die Sondervorauszahlung :O Ich habe es völlig falsch verstanden, als ich dachte, es sei der Betrag für die UST-Vorauszahlung

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                          #13
                          Liebe Leute, vielen Dank für die Antworten. Das hat mir bei der Aufklärung sehr geholfen. Schade, mein Steuerberater erklärt nichts, als ob ich neben meinem Job auch Steuerrecht kennen müsste

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                            #14
                            Bei der Sondervorauszahlung kann das Finanzamt übrigens mit sich reden lassen, wenn man darlegt, dass die Steuer dieses Jahr geringer ausfallen wird.

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