Hallo zusammen,
ich bin geschieden und muss Angaben zu meinen Kindern machen. Wenn ich keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil mache, bekomme ich die Meldung, dass diese Angabe fehlt. Wenn ich die Angaben mache, erhalte ich die Meldung, dass die Angaben zum Kindschaftsverhältnis der Ehefrau (in meinem Fall Ehemann) bei Einzelveranlagung nicht zulässig ist.
Wie auch immer, ich drehe mich hier im Kreis und komme nicht weiter.
Vielleicht kann mir jemand hier helfen.
Vielen Dank schonmal.
ich bin geschieden und muss Angaben zu meinen Kindern machen. Wenn ich keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil mache, bekomme ich die Meldung, dass diese Angabe fehlt. Wenn ich die Angaben mache, erhalte ich die Meldung, dass die Angaben zum Kindschaftsverhältnis der Ehefrau (in meinem Fall Ehemann) bei Einzelveranlagung nicht zulässig ist.
Wie auch immer, ich drehe mich hier im Kreis und komme nicht weiter.
Vielleicht kann mir jemand hier helfen.
Vielen Dank schonmal.
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