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Angabe des Kindschaftsverhältnisses

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    Angabe des Kindschaftsverhältnisses

    Hallo zusammen,

    ich bin geschieden und muss Angaben zu meinen Kindern machen. Wenn ich keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil mache, bekomme ich die Meldung, dass diese Angabe fehlt. Wenn ich die Angaben mache, erhalte ich die Meldung, dass die Angaben zum Kindschaftsverhältnis der Ehefrau (in meinem Fall Ehemann) bei Einzelveranlagung nicht zulässig ist.
    Wie auch immer, ich drehe mich hier im Kreis und komme nicht weiter.

    Vielleicht kann mir jemand hier helfen.

    Vielen Dank schonmal.

    #2
    Man muss den anderen Elternteil unter Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen eintragen, du selbst bist die Steuerpflichtige Person und

    machst deine Angaben dort.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Hilfe. Da war mein Fehler. Jetzt komme ich weiter.

      Viele Grüße
      Schrome67!

      Kommentar

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