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    Anlage G

    Hallo,
    ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir helfen könnten, das elektronische Anlage G, in Elster, für das Gewerbe zu finden?
    Ich hatte wirklich keine Ahnung, dass die Anlage G existiert.
    Mein Gewerbe besteht seit 2019 und ich habe die Anlage G bisher noch nie eingereicht. Bis jetzt habe ich sowieso keine Gewinne gemacht.
    Weiß jemand, was da passieren könnte?
    Ist es möglich, die Anlage G der vergangenen Jahre abzugeben?
    Ich danke Ihnen für jede Beratung, die Sie mir geben können.

    #2
    Beratung in Form von Steuerberatung dürfen wir hier nicht geben - nur Hilfe bei der Nutzung von ELSTER.

    Aber man kann sicher soviel sagen, dass keine Verpflichtung zur Erklärung von negativen Einkünften (also Verlusten) besteht.
    Für frühere Jahre könnten die nur geltend gemacht werden soweit noch keine bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide vorliegen und die Frist für die Antragsveranlagung noch nicht abgelaufen ist (falls nicht aus anderen Gründen eine Verpflichtung zur Abgabe besteht).

    Das hat allerdings nichts mit der möglichen Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung zu tun (falls Umsatzsteuer ausgewiesen wurde oder die Umsätze oberhalb der Grenzen der "Kleinunternehmerregelung" lagen).

    Die Anlage G kann dem geöffneten Entwurf einer Einkommensteuererklärung (wie alle anderen Anlagen) mit einem Button links unten "Anlagen hinzufügen" ausgewählt werden.

    Ermittelt werden die Einkünfte in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das ist keine Anlage zur Einkommensteuererklärung sondern ein gesondertes Formular. Das was dort unter dem Strich als Gewinn (oder Verlust) herauskommt ist als ein Betrag in die Anlage G zu übernehmen (funktioniert nicht automatisch).
    Zuletzt geändert von Telepeter; 26.02.2024, 18:48.

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      #3
      Lieber Telepeter,

      vielen lieben Dank, dass Du Dich die Zeit genommen hast, meine Frage zu beantworten und für vielen Dank für die Erklärung.

      Es gibt einen Teil, den ich nicht ganz verstanden habe. Meine Muttersprache ist Spanisch und es ist ein bisschen schwierig für mich, es auf Deutsch zu verstehen.
      Wenn Du sagst:

      "Für frühere Jahre könnten die nur geltend gemacht werden soweit noch keine bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide vorliegen und die Frist für die Antragsveranlagung noch nicht abgelaufen ist" --- Meinst Du damit, dass ich eine Fristverlängerung für die Einreichung der Anlage G für frühere Jahre beantragen soll?

      Was ich schon für diese Jahren gemacht habe ist:
      die Gewerbesteuererklärung
      die Umsatzsteuererklärung und
      die EÜR

      Das Finanzamt hat aber sich nie gemeldet , hummm...


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        #4
        Hallo,

        die Anlage G ist Teil der Einkommensteuererklärung.
        Und wenn die bereits abgegeben wurde und ein bestandskräftiger Bescheid ergangen ist (Datum des Bescheids plus 1 Monat), dann ist nichts mehr änderbar.

        die Gewerbesteuererklärung
        Echt? Wie hoch ist denn dein Gewinn?

        die Umsatzsteuererklärung
        ... ist völlig unabhängig von der Einkommensteuererklärung, Anlage G und EÜR.

        die EÜR
        ... gehört wiederum praktisch zur Einkommensteuererklärung (ist aber doch eine eigene Erklärung). Das Ergebnis der EÜR muss in die Anlage G übernommen werden.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          O. k., also hat das FA deine gewerblichen Eklärungen vermutlich noch nicht bearbeitet, weil es auf die Einkommensteuererklärungen nebst Anlage G wartet?

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            #6
            Gracias, gracias, gracias Reckoner und Kloebi.
            sehr schwierig. Ich weiß alle Erklärungsversuche zu schätzen.
            Ich denke, dass ich immer noch die Möglichkeit habe, die FA anzurufen.
            Dankeeeee

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