Guten Abend,
ich habe eine Verständnisfrage zur Anlage KAP-INV.
Ich habe zwei Depots, bei jeweils zwei deutschen Banken. In beiden Depots habe ich einige ausländische ETF: Die ISIN haben u. a. vorab die Kürzel IE und LU, für Fondsdomizile Irland sowie Luxemburg.
Wenn ich die Steuererklärung mache, muss ich die Kapitalerträge dann in der Anlage KAP oder in der Anlage KAP-INV eintragen?
An sich würde ich sagen, dass hier die Anlage KAP reicht, da die ETFs ja in einem deutschen Depot sind.
Da die ETF ja ihr Fondsdomizil gerade nicht in Deutschland haben, bin ich mir hier gerade nicht sicher.
Ich danke für die Hilfe!
Freundliche Grüße
ich habe eine Verständnisfrage zur Anlage KAP-INV.
Ich habe zwei Depots, bei jeweils zwei deutschen Banken. In beiden Depots habe ich einige ausländische ETF: Die ISIN haben u. a. vorab die Kürzel IE und LU, für Fondsdomizile Irland sowie Luxemburg.
Wenn ich die Steuererklärung mache, muss ich die Kapitalerträge dann in der Anlage KAP oder in der Anlage KAP-INV eintragen?
An sich würde ich sagen, dass hier die Anlage KAP reicht, da die ETFs ja in einem deutschen Depot sind.
Da die ETF ja ihr Fondsdomizil gerade nicht in Deutschland haben, bin ich mir hier gerade nicht sicher.
Ich danke für die Hilfe!
Freundliche Grüße
Kommentar