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gesonderte und einheitliche Feststellung, Eigentümergemeinschaft , Anlage V

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    gesonderte und einheitliche Feststellung, Eigentümergemeinschaft , Anlage V

    Hallo ! Ich wohne in Bayern und habe ein Nutzerkonto bei ELSTER; dort mache ich meine persönliche StErklärung.
    Ich bin Mitglied einer Eigentümergemeinschaft in NRW und möchte für diese die Feststellungserklärung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zukünftig per ELSTER einreichen.
    (Bisher wurde diese von einem anderen Mitglied der Eigentümergemeinschaft auf Papier eingereicht.)
    Wie geht das ?

    Formulare in ELSTER derzeit nur bis 2022. Wann wird 2023 verfügbar ? Danke !

    #2
    Ende März, kannst du dann mit deinem Zertifikat und der Steuernummer der Gemeinschaft machen.

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      #3
      Wann wird 2023 verfügbar ?
      Voraussichtlich in der letzten Märzwoche, das ist jedes Jahr so: https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

      Neben dem Hauptvordruck und den Anlagen FB benötigst du die Anlagen FE 1 und V.

      Eine Kopie der bisherigen Papiererklärung wäre wahrscheinlich hilfreich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zuständig für die Feststellungserklärung ist das Finanzamt an dem Ort, wo die Verwaltung der Grundstücksgemeinschaft erfolgt. Wenn Du das jetzt machst und vorher war es jemand aus NRW ist damit auch ein Zuständigkeitswechsel des Finanzamtes verbunden. Ggf. kannst Du das dem FA an Deinem Wohnort schon mal formlos mitteilen und um Vergabe einer neuen Steuernummer für die Grundstücksgemeinschaft bitten.

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          #5
          Wenn er jetzt die Feststellungserklärung einreicht, muss das ja noch nicht heißen, dass er das Objekt auch verwaltet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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