Bin ganz neu hier und hoffe auf eine Antwort zu meiner Frage:
Wir sind eine aus 3 Geschwistern bestehende Erbengemeinschaft, welche Vermietungseinkünfte erzielt. Dafür wird eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben.
In den vergangenen Jahren wurden die Einkünfte gedrittelt. Die persönlichen Einkommenssituationen der einzelnen Mitglieder haben sich geändert. Kann die Verteilung der Einkünfte "optimiert werden" (z. B. 1/10, 3/10, 6/10) und die Verteilquote geändert werden, je nach Einkommenssituation der einzelnen Mitglieder. Sprich der Anteil an den Mieteinnahmen wird so verteilt wie es steuerlich "unterm Strich" für alle am günstigsten ist. Wer persönlich ein geringes Einkommen hat versteuert höhere Mieteinnahmen, wer das höchste Einkommen hat versteuert nur geringe Mieteinnahmen. Kann die Quote von Jahr zu Jahr immer den Einkommensverhältnissen angepasst werden?
Im Elsterportal kann die Verteilquote in der Anlage FB ja entsprechend eingetragen werden. Müssen noch an anderer Stelle Einträge geändert werden?
Danke
Wir sind eine aus 3 Geschwistern bestehende Erbengemeinschaft, welche Vermietungseinkünfte erzielt. Dafür wird eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben.
In den vergangenen Jahren wurden die Einkünfte gedrittelt. Die persönlichen Einkommenssituationen der einzelnen Mitglieder haben sich geändert. Kann die Verteilung der Einkünfte "optimiert werden" (z. B. 1/10, 3/10, 6/10) und die Verteilquote geändert werden, je nach Einkommenssituation der einzelnen Mitglieder. Sprich der Anteil an den Mieteinnahmen wird so verteilt wie es steuerlich "unterm Strich" für alle am günstigsten ist. Wer persönlich ein geringes Einkommen hat versteuert höhere Mieteinnahmen, wer das höchste Einkommen hat versteuert nur geringe Mieteinnahmen. Kann die Quote von Jahr zu Jahr immer den Einkommensverhältnissen angepasst werden?
Im Elsterportal kann die Verteilquote in der Anlage FB ja entsprechend eingetragen werden. Müssen noch an anderer Stelle Einträge geändert werden?
Danke
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