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Ehegattensplitting nach Tod des Ehepartners

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    Ehegattensplitting nach Tod des Ehepartners

    Guten Morgen,

    wie kann man unter der neuen Steuernummer des Überlebenden im Jahr nach dem Todesjahr noch das Ehegattensplitting nutzen. Ich irre durch Elster ;-)

    Um den Aufwand gering zu halten, habe ich das Formular des Vorjahres auf das neue Jahr übertragen und die Steuernummer durch die neue ersetzt. Da es ja nur noch die Steuernummer des Überlebenden ist, vermute ich, dass unter den Personenangaben unter A auch nur dieser genannt wird und unter B kein Eintrag erfolgt. Nur wo kann man anklicken, dass das Ehegattensplitting in dem Veranlagungsjahr letztmalig erfolgt?

    Ich freue mich über sachdienliche Hinweise.

    VG

    #2
    Hallo Forumfreund!

    Bitte testen:

    Eigene Daten in "Steuerpflichtiger" erfassen, in "verwitwet seit" das Datum eintragen, alle Daten des Ehepartners löschen - die Software sollte automatisch erkennen, dass das sogenannte "Witwensplitting" anzuwenden ist, da unter "verwitwet seit" ein Vorjahresdatum drinsteht.

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      #3
      Das erfolgt doch anhand der Angabe, dass die steuerpflichtige Person seit letztem Jahr verwitwet ist, automatisch.

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        #4
        Vielen Dank an Euch!

        Wenn ich am Ende angelangt bin, sollte es dann aus der Steuerberechnung hervorgehen :-))

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          #5
          Wenn ich am Ende angelangt bin, sollte es dann aus der Steuerberechnung hervorgehen
          Richtig, bei der Berechnung der Einkommensteuer steht dann: Zu versteuern nach dem Splittingtarif
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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