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Wie kann ich OSS in der EÜR unterbringen?

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    Wie kann ich OSS in der EÜR unterbringen?

    Hallo,
    ich versuche gerade meine EÜR für 2023 zu machen. Seit 2023 unterliege ich dem OSS Verfahren und rechne dies extra ab per bportal/meinelster.

    Jetzt bekomme ich beim Ausfüllen der EÜR einen Fehler:"Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG)."

    Ist ja auch logisch, dass das mit den 19% nicht mehr aufgeht...aber wie trage ich die OSS Daten jetzt in die EÜR ein? Muss ich da irgendwo einen Haken setzen...als...OSS Daten übernehmen, oder wie ist das zu handhaben?

    Einzeleingaben mit unterschiedlicher MwSt. sind nicht möglich.

    Elster-Hotline kann/darf nicht helfen...beim Finanzamt fliege ich ständig aus der Leitung.

    Über Hilfe wäre ich dankbar.

    VG*René

    #2
    Mehr als 19 % Umsatzsteuer gibt es bei uns allerdings nicht. Vielleicht hast Du ja in Deutschland steuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze bei den steuerpflichtigen eingetragen.

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      #3
      Hallo @L.E.Fant, bei Zeile 16 sind ja auch Auslands-OSS-Umsätze dabei...zwischen 17-25%. Das kann man hier in der EÜR nicht rausrechnen. Die OSS wird gesondert abgeführt.

      Aber ok...ich habe tatsächlich jemanden beim Finanzamt erreicht - dort wurde mir gesagt, dass man obige Fehlermeldung ignorieren kann (orange Markierung).

      Die Sacharbeiter sollten bei der Bearbeitung checken, dass es hier wegen OSS zu Abweichungen kommt.

      Man kann alles weiter ausfüllen. Sollte passen.

      Wir können den Beitrag also schließen.

      VG

      Kommentar


        #4
        Zitat von R.Schadow Beitrag anzeigen
        bei Zeile 16 sind ja auch Auslands-OSS-Umsätze dabei...zwischen 17-25%
        Der Satz hat viel Potential.

        Umsätze sollten hier natürlich gar nicht stehen. Sondern nur Steuern. Und zwar Umsatzsteuern, so wie sie im deutschen Umsatzsteuergesetz stehen. Meiner Meinung nach gehören hier keine ausländischen Steuern hin.

        Hast Du denn tatsächlich unentgeltliche Wertabgaben im Ausland? Kann natürlich sein, ist nicht vollkommen unplausibel.

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          #5
          Es geht hier um:
          16 Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben
          und nichts anderes.

          VG​​​​​​​

          Kommentar


            #6
            wenn man dann ins Detail geht, dann kommt man zu:
            3806 Umsatzsteuer 19%
            3817 Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen

            3806 = 19%
            3817 = OSS Umsatzsteuer von 17-25%

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              #7
              Bei meinem Buchhaltungsprogramm werden die vereinnahmten Umsatzsteuern aus OSS-Verkäufen ebenfalls an die EÜR-Position 140 ausgegeben,

              das ist die Zeile 16 der EÜR..
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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