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Fehler mit der Kleinunternehmerregelung

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    Fehler mit der Kleinunternehmerregelung

    Guten Morgen. Ich komme aus Portugal und werde Kurse an einer oder mehreren Volkshochschulen führen. Ich versuche seit Tagen, den Bogen zur steuerlichen Verfassung auszufüllen, aber es gibt Fehler. Als Selbstständiger, der an VHS als Dozent arbeitet, wäre es für mich besser, die Kleinunternehmenregelung in Anspruch zu nehmen, damit ich keinen Umsatzsteuer bezahlen muss, richtig?

    Ich habe das in Anspruch genommen und es sind die folgenden Fehler entstanden:
    einmal, was die Summe der Umsätze (geschätzt) betrifft
    einmal in 133, was die voraussichtliche Umsatzsteuer betrifft (Zahllast oder Überschuss)
    und einmal in 149 (Soll- oder Istversteuerung)

    Ich habe nie in Deutschland als Selbständiger gearbeitet und weiß nicht weiter. Welche dieser Optionen würden mich zutreffen?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Als Kleinunternehmer muss man Zahllast geschätzt auswählen und dort 0 eintragen. Die Angaben zur Soll-//Istversteuerung müssen auf keine Angabe bleiben.

    Wahrscheinlich wäre die Dozententätigkeit sogar steuerbefreit, aber da müsste ich erst nachsehen.

    Das kannst du ja selbst auch: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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