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Betriebsausgaben Zeile 64 Treibstoffkosten Netto oder Brutto

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    Betriebsausgaben Zeile 64 Treibstoffkosten Netto oder Brutto

    Hallo Leute, alle Betriebsausgaben sollten doch Netto eingetragen werden.
    Von Zeile 23 ab (Wareneingang usw.) bis Zeile 54 alles klar.
    Dann kommt Zeile 55 wo man die gesamten Vorsteuerbeträge dieser Zeilen einträgt.
    Werden dann die Beträge der Zeilen 56 - 71 danach (Leasing, Treibstoff, Kfz-Steuer usw.) auch Netto eingetragen und die Vorsteuerbeträge wieder in Zeile 55 dazuaddiert?

    Freue mich auf euere Antwort

    Mit sonnigen Grüßen
    Thomas Vogt

    #2
    Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss generell Nettowerte erfassen, wobei die KFZ-Steuer und die KFZ-Versicherungen bekanntlich

    keine Umsatzsteuer enthalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      O.k Danke Charlie,
      die Treibstoffkosten dann Netto eintragen und die Märchensteuer daraus wieder in Zeile 55 dazurechnen. Richtig
      Mir kam nur die Abfolge in Elster komisch vor.
      Grüße
      Thomas

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