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Abzugsfähige USt 19% und 7% wo eintragen?

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    Abzugsfähige USt 19% und 7% wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich habe Eingangsrechnungen mit 19% und 7%, aber in Zeile 122 der USt-Erklärung nur ein Feld zum Eintragen der Summe.
    Gehe ich richtig in der Annahme, daß der Prozentsatz keine Rolle spielt und beide Vorsteuerbeträge, also 19% und 7%, in einer Summe eingetragen werden?
    Bei der Umsatzsteuer, die ich meinen Kunden in Rechnung gestellt habe, wird im Formular unterschieden zwischen 19% und 7%.

    Vielen Dank für eine helfende Antwort!

    Beste Grüße

    Josef

    #2
    Gehe ich richtig in der Annahme, daß der Prozentsatz keine Rolle spielt und beide Vorsteuerbeträge, also 19% und 7%, in einer Summe eingetragen werden?
    Bei der Umsatzsteuer, die ich meinen Kunden in Rechnung gestellt habe, wird im Formular unterschieden zwischen 19% und 7%.
    Bei der Vorsteuer wird ja nach den Steuerbeträgen selbst gefragt. Bei der Umsatzsteuer, die du deinen Kunden in Rechnung stellst, wird dagegen

    nach den Umsätzen gefragt. Zumindest bei 19% und 7% wird die Steuer automatisch aus den Umsätzen berechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Gartenex Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich habe Eingangsrechnungen mit 19% und 7%, aber in Zeile 122 der USt-Erklärung nur ein Feld zum Eintragen der Summe.
      Gehe ich richtig in der Annahme, daß der Prozentsatz keine Rolle spielt und beide Vorsteuerbeträge, also 19% und 7%, in einer Summe eingetragen werden?
      In diesem Fall (bei den Vorsteuerbeträgen) ist das so, ja.

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        #4
        An Charlie24 und Telepeter:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort!
        Ich denke, ich habe es verstanden. Bei der bezahlten USt aus Lieferantenrechnungen etc. spielt es keine Rolle, ob 19% oder 7 %, deshalb nur die Summe der Vorsteuer aus den Rechnungen eintragen in Zeile 122.
        Bei meinen Ausgangsrechnungen an Kunden habe ich eh nur 19%, also passt das.
        Hoffe, ich habe das richtig zusammengefasst…

        Beste Grüße
        Josef

        Kommentar


          #5
          Hoffe, ich habe das richtig zusammengefasst
          Ja, das hast du.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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