Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erstmalige gemeinsame Veranlagung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erstmalige gemeinsame Veranlagung

    Hallo zusammen,
    ich bin etwas überfordert bezügl. einer gemeinsamen Veranlagung, was ich dafür in Elster einrichten oder beantragen muss. Ich hoffe hier auf eine Info, wie ich vorangehen muss.
    Wir haben letztes Jahr geheiratet, meine Frau und ich haben je einen Elsterzugang.
    Was muss ich denn jetzt alles nacheinander erfüllen/machen, damit wir die Steuererklärung jetzt gemeinsam veranlagen können?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Ihr könnt die gemeinsame Steuererklärung wahlweise über Deinen Zugang oder den der Frau abgeben. Wenn Ihr Deinen Zugang nehmt landen die Vorjahresdaten von Dir bei der Datenübernahme an der richtigen Stelle (Ehemann bzw. Person 1). Den Bescheinigungsabruf für Deine Frau solltest Du in Deinem Zugang beantragen, sie kann das dann in ihrem Zugang genehmigen. Sonstige Daten von ihr müsstet Ihr händisch übernehmen. Ob das Finanzamt Deine alte Steuernummer beibehält oder eine neue vergibt werdet Ihr dann sehen, ich würde erst mal unter der alten Steuernummer abgeben.

    Kommentar


      #3
      Klasse, danke schön erstmal.
      Den Bescheinigungsabruf habe ich jetzt beantragt. Diese Datenübernahme, mache ich das dann zusammen, wenn ich meine Daten vom Vorjahr übernehme oder ist das egal?

      Kommentar


        #4
        Wenn Du einen neuen Entwurf für die Einkommensteuer 2023 anlegst wirst Du erst mal gefragt, ob Du Deine Daten von 2022 übernehmen willst. Das kannst Du dann machen und sie werden bei Person 1 eingetragen. Dann kannst Du wie immer den Bescheinigungsabruf für Dich durchführen und den Entwurf mit den dem FA bereits für Dich vorliegenden Zahlen aktualisieren. Wenn Du dann die Daten der Person 2 (Ehefrau) eingibst und Zusammenveranlagung wählst kannst Du auch ihre Bescheinigungen abrufen und zwar unter "Bescheinigungen anderer Personen". Voraussetzung ist aber, dass dieser Abruf in Deinem Zugang freigeschaltet ist. Das musst Du einmalig mit Elster beantragen, sie bekommt dann in ihrem Zugang die Möglichkeit, dieser Freischaltung einmalig zuzustimmen. Dann kannst Du ihre Bescheinigungen ebenfalls abrufen und bei Person 2 einfügen lassen. Bescheinigungen werden immer personenweise getrennt übernommen (aber dann immer alle Bescheinigungen für diese Person auf einmal). Sonstige Daten von ihr (also alles was nicht in den Bescheinigungen steht) muss beim ersten mal händisch ergänzt werden.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 01.03.2024, 10:20.

        Kommentar


          #5
          Wobei noch zu ergänzen ist, dass es 1 bis 2 Tage nach der Freischaltung (Genehmigung) im Konto deiner Frau dauern wird,

          bis du ihre Bescheinigungen abrufen kannst. Das geht bei geöffnetem Entwurf über den Button mit den 3 Punkten unten links.

          Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X