Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erfassung und Kennzeichnung des Verlustvortrags

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erfassung und Kennzeichnung des Verlustvortrags

    Hallo zusammen,

    ich hab für die Studienjahre 2019-2022 ein Verlustvortrag eingereicht. Für das Jahr 2023, wo ich gearbeitet habe, hab ich eine ganz normale Steuererklärung eingereicht.

    Was ich leider nicht verstanden habe:

    - Muss ich den Verlustvortrag in der Steuererklärung 2023 explizit kennzeichnen? Das Übertragungsprotokoll sieht jetzt folgendermaßen aus:

    image.png
    >> Hab das Häkchen gesetzt bei: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.



    Zusätzlich hab ich in der Anlage: Sonstiges, den Verlustabzug angekreuzt:
    image.png

    - Ist es so OK wie ich vorgegangen bin, war das eventuell unnötig, oder hab ich sogar etwas falsch gemacht und muss somit was korrigieren?



    Vielen Dank für eure Antworten


    Gruß Ioannis

    #2
    Für 2023 musst du doch im Hauptvordruck kein Häkchen bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags mehr setzen,

    wenn die Verluste in den Vorjahren entstanden sind und auch jeweils in den Vorjahren erklärt wurden, wie das erforderlich ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie,

      ja danke, das hab ich mir schon gedacht... soll ich des noch abändern oder ist es nicht relevant für das FA?

      Gruß

      Kommentar


        #4
        ja danke, das hab ich mir schon gedacht.
        Warum hast du dann das Häkchen beim Verlustvortrag im Hauptvordruck gesetzt ? Wichtig für die Richtigkeit deiner Steuervorausberechnung ist,

        dass du den für die Jahre bis 2022 festgestellten Verlust in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung einträgst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich hab das falsch interpretiert. Und im Internet hab ich keine eindeutige Antwort gefunden. Hättest du mir das jetzt nicht mitgeteilt, hätte ich es niemals gefunden...

          ich habs jetzt hier eingetragen, unter Punkt 4:


          image.png

          passt des dann so? Das Häkchen hab bei: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags hab ich rausgenommen.


          Gruß

          Kommentar


            #6
            ... passt des dann so?
            Ja, unter 4 ist das richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Danke dir für die schnellen Antworten!! und schönes WE.

              Kommentar

              Lädt...
              X