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Alleinerziehend - Steuerklassenwechsel - NACHZAHLUNG??

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    Alleinerziehend - Steuerklassenwechsel - NACHZAHLUNG??

    Hallo,
    ich bin seit dem 1.6.2023 alleinerziehend mit einem Sohn und habe in der Anlage Kind unter "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" die entsprechenden Angaben gemacht. Ich bin in Teilzeit berufstätig und soll nun trotzdem fast 600 € nachzahlen. Auch wenn ich den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende rauslösche, ändert sich in der Summe nichts. Wo ist mein Fehler? Ich bin gerade wirklich verzweifelt. Das kann ich mir nicht leisten...!? oder wird die Einrechnung des entlastungsbetrags bei der Prüfung nicht angezeigt? ich bin dankbar für jede Hilfe
    Zuletzt geändert von Franzi30081987; 02.03.2024, 20:08.

    #2
    ... und soll nun trotzdem fast 600 € nachzahlen
    Wo hast du denn den Betrag abgelesen ? Unter verbleibende Beträge ? Ein Minuszeichen steht nicht zufällig davor ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wo hast du denn den Betrag abgelesen ? Unter verbleibende Beträge ? Ein Minuszeichen steht nicht zufällig davor ?
      Wenn man bei elster online auf "prüfen" geht, steht dort NACHZAHLUNG 579,69 €! Und dieser Betrag ändert sich auch nicht, auch wenn ich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende rauslösche.

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        #4
        Du musst die detaillierte Steuerberechnung aufrufen und zeilenweise durchsehen. Dort sieht man u. a., ob der Entlastungsbetrag

        für Alleinerziehende überhaupt erscheint und ebenso, ob deine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vollständig

        erfasst sind usw.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Wurde denn der Bescheinigungsabruf genutzt? Gab es Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld?
          Wir könnten hier vielleicht mehr sagen wenn Du mal die ELSTER-Berechnung anonymisiert (ohne Steuernummer) hier postest.

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            #6
            Danke für die Antworten bisher. In der detaillierten Steuer Beschreibung steht leider nichts. Kann es sein (das ist ein Gedanke, der mir gerade kam), dass man entweder Steuerklasse 2 beantragen ODER Entlastungsbetrag in der Steuererklärung beantragen kann? Seit ich alleinerziehend bin, habe ich auch Steuerklasse 2.
            Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
            Diese Galerie hat 2 Bilder

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              #7
              Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt in deinen Screenshots nicht vor, allerdings sind Entgeltersatzleistungen

              geflossen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Was das ist, weißt nur du !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ohne die Progressionseinkünfte würde die Steuer 3.635 € betragen - statt wie bei Dir 3.651. Also liegt die Nachzahlung wohl eher am Alleinerziehendenentlastungsbetrag.

                Kann es sein ..., dass man entweder Steuerklasse 2 beantragen ODER Entlastungsbetrag in der Steuererklärung beantragen kann?
                Nein, die Steuerklasse bewirkt die Berücksichtigung während des Jahres. Ohne die Eintragung in der Steuererklärung musst Du das ja quasi zurückzahlen.

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                  #9
                  Vermutlich stimmt was nicht mit den Eintragungen in der Anlage Kind. Zeilen 44 bis 49 müssen komplett ausgefüllt werden. Vielleicht kannst Du auch davon mal einen Ausschnitt posten.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt in deinen Screenshots nicht vor, allerdings sind Entgeltersatzleistungen

                    geflossen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Was das ist, weißt nur du !
                    Das waren 2 Tage Kinderkrankengeld in 2023. Also wahrlich nicht der Rede wert und rechtfertigt fast 600€ Rückzahlung nicht.

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                      #11
                      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                      Vermutlich stimmt was nicht mit den Eintragungen in der Anlage Kind. Zeilen 44 bis 49 müssen komplett ausgefüllt werden. Vielleicht kannst Du auch davon mal einen Ausschnitt posten.
                      Mache ich heute Abend. Danke.

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                        #12
                        Also wahrlich nicht der Rede wert und rechtfertigt fast 600€ Rückzahlung nicht.
                        L. E. Fant hat das doch ausgerechnet, da geht es um 16,00 € . Es liegt schon am fehlenden Entlastungsbetrag.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                          Vermutlich stimmt was nicht mit den Eintragungen in der Anlage Kind. Zeilen 44 bis 49 müssen komplett ausgefüllt werden. Vielleicht kannst Du auch davon mal einen Ausschnitt posten.
                          Ich hab alles ausgefüllt... Traue mich nicht, es so abzuschicken, solange da die Nachzahlung steht...
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                            #14
                            Kindergeld hast du das gesamte Jahr bekommen, das Kind war aber nur von Juni bis Dezember bei dir gemeldet ? Habe ich das richtig gelesen ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              ICH HABS!!! Der Fehler lag in meiner Angabe des Kindschaftsverhältnisses der "Person B". Ich habe es bei "Kindschaftsverhältnisses zu Person B" in Zeile 10 eingetragen. Daher ist das System von einer einzelveranlagung von (geschiedenen) Ehepartnern ausgegangen. Ich musste ihn aber in Zeile 11 und 12 als "andere Person" eintragen, da wir nie verheiratet waren. Jetzt erscheint auch der Entlastungsbetrag und alles ist fein! Was für ein krimi. Danke euch!!

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