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Auszahlung Betriebsrente - wo eintragen?

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    Auszahlung Betriebsrente - wo eintragen?

    Ich bekomme meine Betriebsrente in Jahresraten ausbezahlt, fünf Jahre lang den gleichen Betrag.
    Ich habe mit 59 Jahren aufgehört zu arbeiten und mit 61 Jahren (2023) die erste Rate meiner Betriebsrente erhalten.
    Weiß jemand, wo ich die in Eltster eintragen muss?
    Es gibt die Anlage N, Anlage R und Anlage R-AV/bAV. Habe bereits im Internet gesucht, finde jedoch keinen eindeutigen Hinweis, welche Anlage ich verwenden muss.
    Besten Dank für Eure Rückmeldung.
    Gruß Holger

    #2
    Anlage N, falls es eine Lohnsteuerbescheinigung dafür gibt oder Anlage R-AV/bAV. Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      besten Dank für die schnelle Rückmeldung.
      Ich habe mir in Elster die Lohnsteuerbescheinigung für die Auszahlung der jährlichen Betriebsrente heruntergeladen. In 2023 war es die erste von 5 Raten, die ich bekommen habe/bekommen werde,
      Mir ist trotzdem noch nicht klar, wo ich diesen Betrag in der Anlage N eintragen muss. Unter Bruttoarbeitslohn? Oder an einer anderen Stelle?
      Vielleicht kannst Du hier nochmal helfen.
      Besten Dank.
      Gruß Holger

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        #4
        Hallo,
        herunterladen alleine nutzt nichts, bzw. ist nur zum Ansehen. Du kannst bzw. solltest die Bescheinigung auch einfüllen lassen. Dann sind alle Zahlen gleich an der richtigen Stelle.
        ----------

        Gruß Klaus

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          #5
          Du kannst bzw. solltest die Bescheinigung auch einfüllen lassen.
          Wenn bereits ein Entwurf angelegt ist, öffnet man den und startet den Bescheinigungsabruf über den Button mit den 3 Punkten

          auf der linken Seite unten.

          Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo zusammen,
            besten Dank für den letzten Hinweis, die Bescheinigungen in die Steuererklärung einfüllen zu lassen - das hat super geklappt.
            Alleine wäre ich da nicht drauf gekommen, nochmals vielen Dank.
            Gruß Holger

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              #7
              Zitat von HolPet62 Beitrag anzeigen
              ..... die Bescheinigungen in die Steuererklärung einfüllen zu lassen......
              Hallo,
              zugegeben es fällt beim Login nicht gleich auf ->Formulare &Leistungen->Bescheinigungen verwalten findest du den Hinweis.
              Bescheinigungen einfüllen.png
              Tschüß

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                #8
                ... findest du den Hinweis.
                Der wird aber häufig überlesen ! Wer sehr früh im Jahr einen Entwurf anlegt, dem nützt auch der beim Start einer neuen Erklärung

                angebotene Bescheinigungsabruf nichts, weil viele Bescheinigungen erst im Februar übermittelt werden. Den nachträglichen Abruf

                hat man jedenfalls bereits 2021 gut versteckt. Früher war der bei mir sichtbar und nicht hinter dem nichtssagenden Aktionsbutton

                verborgen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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