Einkommenssteuer Vorausberechnung Kind wird nicht übernommen

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  • hias123
    Benutzer
    • 22.07.2014
    • 43

    #1

    Einkommenssteuer Vorausberechnung Kind wird nicht übernommen

    Hallo zusammen,

    wir haben drei Kinder, die auch in der Steuer angegeben werden. Bei der Vorausberechnung der Einkommenssteuer werden aber nur zwei Kinder mit berechnet. Also an dieser Stelle:

    "Einkommen
    ab
    Freibeträge für das am Xx.XX.XXX geborene Kind - XXXXX €
    Freibeträge für das am XX.XX.XXX geborene Kind - XXXXX €
    DAS DRITTE KIND FEHLT

    zu versteuerndes Einkommen XXXXXX €
    "

    Ich hoffe da ist so einigermaßen verständlich.

    Ist hier ein Fehler bekannt ?

    Vielen Dank und Grüße
    hias
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Ist hier ein Fehler bekannt ?
    Nein, das ist ja auch kein Fehler. Die Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld erfolgt für jedes Kind einzeln.

    Wenn die ergibt, dass für das 3. Kind das Kindergeld als Steuervergütung ausreicht, dann kommt das 3. Kind in der Steuerberechnung

    nur bei den Zuschlagsteuern (Soli, Kirchensteuer) vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • hias123
      Benutzer
      • 22.07.2014
      • 43

      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Daran habe ich auch gedacht, fand es aber komisch, weil wir etwas weniger verdient haben als letztes Jahr. Und letztes Jahr wurden alle drei Kinder abgezogen.
      Aber gut, dann weiß ich jetzt Bescheid. Danke nochmal Charlie24 und schönen Sonntag noch.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Und letztes Jahr wurden alle drei Kinder abgezogen.
        Durch die Kindergeldanhebung auf 250,00 €, die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Verschiebungen der Grenzen im Einkommensteuertarif

        können sich solche Änderungen trotz nicht gestiegenen Einkommens durchaus ergeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • hias123
          Benutzer
          • 22.07.2014
          • 43

          #5
          Ja, leider, das zu versteuernde Einkommen ist hierdurch deutlich höher als letztes Jahr, bei geringerem Einkommen. Gut, dafür mehr Kindegeld.

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4281

            #6
            Zitat von hias123 Beitrag anzeigen
            Danke für die schnelle Antwort. Daran habe ich auch gedacht, fand es aber komisch, weil wir etwas weniger verdient haben als letztes Jahr. Und letztes Jahr wurden alle drei Kinder abgezogen.
            Die Logik, dass das komisch sei, verstehe ich nicht. Wenn man in der Progression nach unten rutscht, ist es doch gerade wahrscheinlicher, dass die Günstigerprüfung zu Gunsten des Kindergeldes ausgeht.

            Kommentar

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