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Einzelunternehmen Anmeldung Funktioniert nicht

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    Einzelunternehmen Anmeldung Funktioniert nicht

    Hey ich bin stark am verzweifeln.
    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekter angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig." Diese nachricht kriege ich beim versuch das Formular auszufüllen.

    Ich plane mit 10.000€ Umsatz was mit ja eigentlich in eine Zahllast von 1900€ bringt oder nicht? Aber egal was ich eintrage oder nicht eintrage der Fehler bleibt oder es kommen weitere fehler hinzu wenn ich irgendwas davon wie schon in anderen Foren beschrieben weglasse.

    image.png


    was soll ich tun?

    #2
    Zitat von Dekom Beitrag anzeigen
    Die Angaben in den Bereichen "..."Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig."
    Hast Du diesen Teil der Meldung schon überprüft?

    Eine Zahllast von 1900 Euro im Jahr ist natürlich bei Kleinunternehmern auch möglich.

    Kommentar


      #3
      Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, sollte bei Zahllast (geschätzt) eine 0 eingetragen werden.

      Kleinunternehmer müssen ja keine Umsatzsteuer abführen. Wenn du für die Regelbesteuerung optierst, musst du Zeile 132 anhaken.

      Angaben zur Soll-/Istversteuerung sind bei Kleinunternehmern nicht zulässig !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Dekom Beitrag anzeigen
        Ich plane mit 10.000€ Umsatz was mit ja eigentlich in eine Zahllast von 1900€ bringt oder nicht?
        Nein, bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Umsatzsteuer kann nur bei innergemeinschaftlichen Erwerben oder innergemeinschaftlich in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen entstehen.

        Kommentar

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