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Kann ich medizinischen Kosten für die Behandlung meiner Mutter steuerlich absetzen?

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    Kann ich medizinischen Kosten für die Behandlung meiner Mutter steuerlich absetzen?

    Hallo, letztes Jahr war meine Mutter an Krebs erkrankt und ich habe viele Zahlungen in Indien getätigt, da sie dort in Behandlung war, aber sie wohnte in einem anderen Land. Nun ist sie letzten Monat gestorben. Kann ich die Ausgaben auch in meiner Steuererklärung angeben, wenn ja, welches Formular sollte ich ausfüllen und reicht ein Kontoauszug eine Kreditkarte als Nachweis aus? Vielen Dank im Voraus

    #2
    Die Zahlungen gehören in die Anlage Unterhalt. Bei Zahlungen ins Ausland gibt es allerdings verschärfte Nachweispflichten. Hier ist das ganz gut erläutert. Das folgende pdf-Formular wird verlangt. Nachdem die Mutter nicht mehr lebt müsste das Formular von jemand anderem bestätigt werden, evtl. Verwandte vor Ort. Wird sicher nicht ganz einfach aber versuchen kannst Du es.

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      #3
      Das stimmt so nicht m.E. Krankheitskosten für Unterhaltsberechtigte, wozu auch bedürftige Eltern gehören, sind "normale" außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, keine Unterhaltszahlungen nach § 33a EStG. Damit gilt auch die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo spirit328!

        Schwierige "Kiste" ...

        1. zuerst mal wäre zu klären, ob Ihre Mutter die Behandlungskosten aus laufenden Einnahmen (Krankengeld, Renten, Mieten, Kapitalerträge usw.) oder durch Verkauf von (Immobilien)Vermögen nicht selbst hätte bezahlen können ...

        2. falls ja, ist alles erledigt: da geht bei Ihnen gar nix zum Absetzen!

        3. falls nein, entstehen weitere "knackige" Fragen, weil hier eine Behandlung im Ausland stattfand ...

        Deshalb mein dringender Rat: Falls nein, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen!

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