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E.Steuer 2023 versehentlich doppelt gesendet

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    E.Steuer 2023 versehentlich doppelt gesendet

    Ich habe versehentlich die Erklärung für 2023 doppelt gesendet. Problem: Einmal mit den korrekten Daten aus 2023, das zweite Mal mit den Daten aus dem Jahr 2022 (Datenübernahme, aber nicht vollständig!) Das ist passiert, weil mir zunächst eine "Fehlerhafte Übermittlung" angezeigt wurde. Was soll ich nun machen? Anruf beim FA? Danke für Hilfe.

    #2
    Wenn die neuere die richtige ist, ist alles i. O.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort! Nein, das ist ja das "Problem". Die "Richtige" habe ich ja zuerst gesendet. Dann kam die Fehlermeldung. Darauf habe ich (leider ohne Check) nochmals gesendet. Erst als die Übermittlung bestätigt wurde, habe ich gesehen, dass auch der Eingang der Ersten Erklärung bestätigt wurde. Heißt also, die zuletzt übermittelte ist die Falsche.

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        #4
        Dann musst du dir richtige als Dritte nochmal senden. Oder das FA kontaktieren die zweite abzulegen.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Dann musst du dir richtige als Dritte nochmal senden. Oder das FA kontaktieren die zweite abzulegen.
          Danke, das habe ich mir fast schon so gedacht. Wusste aber nicht ob das der richtige Weg ist. Danke für die schnelle Hilfe!

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            #6
            So früh im Jahr ist es m. E. nicht erforderlich, das mit dem FA abzustimmen. Einfach die inhaltlich richtige Erklärung neu übermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Aber erst einen Tag später. Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.

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                #8
                Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.
                Gut zu wissen !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Aber erst einen Tag später. Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.
                  In meiner früheren Firma hat man so etwas "EDV zu Fuß" genannt. Aufgrund der Übermittlungsprotokolle ist doch eindeutig belegt, welche Erklärung zuletzt übermittelt wurde und damit gültig ist. Programmiertechnisch ist es sicherlich trivial, Datum und Uhrzeit mehrer Protokolle (können ja auch drei oder vier sein) zu vergleichen. Das muss natürlich noch in den Datenfluss bzw. Workflow integriert werden. Es sollte m.E. aber nicht sein, dass ein Finanzamt aufgrund von Systemmängeln die falsche Steuererklärung bearbeitet.

                  Falls du das Problem mal in einem Entwicklerforum, -Treff o.ä. dezent ansprechen kannst, von mir aus gerne.

                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.
                    Die Erklärungen haben einen Zeitstempel mit Datum und Uhrzeit. Werden zwei Einkommensteuererklärungen für den gleichen Zeitraum im gleichen Rechentermin verarbeitet - das ist wohl der Fall, wenn sie beide ungefähr zwischen Mittag eines und Mittag des nächsten Tages eingegangen sind - dann fliegen beide aus der automatischen Bearbeitung. Der Bearbeiter muss sie dann manuell eingeben. Inwiefern er dafür Daten übernehmen kann weiß ich aber nicht. Vorstellbar könnte sein, dass er nicht auf den Zeitstempel achtet und die falsche Erklärung eingibt.
                    Grundsätzlich sollten aber meiner Meinung nach interne Vorgänge im Finanzamt keine Grundlage für die Vorgehensweise der Steuerpflichtigen sein. Wenn man eine falsche Erklärung übermittelt hat, dann sollte man die richtige nachschicken, ohne auf die Bearbeitung im Finanzamt Rücksicht nehmen zu müssen.

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                      #11
                      Hallo,
                      im Endergebnis kommen die Erklärungen im zuständigen FA an und bei mehreren Erklärungen für den gleichen Zeitraum werden die ausgesteuert und der Bearbeiter geht nach den Zeitstempeln ->deshalb wird im Fall von cheffi die dritte Erklärung bearbeitet.

                      Der Weg der elektronischen Erklärungen geht prinzipiell über zwei Stationen Düsseldorf und München dort erfolgt die Zuordnung an die jeweiligen Rechenzentren der Bundesländer und dort werden diese an die einzelnen Finanzämter verteilt. Da können schon mal zwei bis drei Tage vergehen bis die Erklärung im Finanzamt zu sehen sind.

                      Tschüß

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                        #12
                        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                        Aber erst einen Tag später. Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.
                        Nope, die Erklärungen werden immer auch mit Zeitstempel übermittelt. Es ist somit jederzeit klar erkennbar, was die aktuellste Erklärung ist.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                          Nope, die Erklärungen werden immer auch mit Zeitstempel übermittelt. Es ist somit jederzeit klar erkennbar, was die aktuellste Erklärung ist.
                          Die "Angelegenheit" hat sich inzwischen erledigt. Ich habe beim zuständigen FA angerufen und dem Sachbearbeiter den Fall erklärt. Er konnte an seinem Rechner die Uhrzeit der Unterlagen erkennen (Zeitstempel). Es ist also tatsächlich jeder postalische Eingang mit einem solchen versehen. So konnte ich ihm sagen, dass die Erste der eingegangenen Übermittlung die Richtige war. Somit wurde letztendlich auf diesem kurzen Weg die Sache zur Zufriedenheit gelöst. DANKE an alle hier im Forum, die sich mit meiner -selbst verschuldeten "Trottelei" beschäftigt haben und mir Ratschläge zukommen ließen.

                          Anmerkung: Einige User schrieben, dass automatisch immer die letzte Edition die richtige sei. In meinem Fall war es ja genau umgekehrt. Wie ich in meinem Öffnungs-Post erwähnte, war die erste Fassung die richtige. Nur wegen einer irrtümlichen Fehlermeldung nach der Übermittlung schickt ich erneut eine Est-Erklärung. Und dummerweise enthielt die eben teils Daten aus 2022. Also: Es ist nicht automatisch immer die letzte Fassung die korrekte! ;-)
                          Zuletzt geändert von cheffi; 06.03.2024, 10:29.

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                            #14
                            Du hattest aber im Forum zugestimmt gehabt, dass es richtig wäre, die "richtige" noch einmal hinterherzusenden. Und die wäre dann ja die letzte Fassung gewesen.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Du hattest aber im Forum zugestimmt gehabt, dass es richtig wäre, die "richtige" noch einmal hinterherzusenden. Und die wäre dann ja die letzte Fassung gewesen.
                              .... das ist korrekt. Meine Befürchtung war dann aber, dass ich die Mitarbeiter des FA verwirre, wenn dann auch noch eine dritte Edition von mir dort auftaucht. Aus dem Grund habe ich mich entschieden, zum Telefon zu greifen um dieses Missverständnis dann doch besser mündlich und direkt aufzuklären. Im Nachhinein war das dann ja auch die bessere Entscheidung von mir.

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