Ich habe versehentlich die Erklärung für 2023 doppelt gesendet. Problem: Einmal mit den korrekten Daten aus 2023, das zweite Mal mit den Daten aus dem Jahr 2022 (Datenübernahme, aber nicht vollständig!) Das ist passiert, weil mir zunächst eine "Fehlerhafte Übermittlung" angezeigt wurde. Was soll ich nun machen? Anruf beim FA? Danke für Hilfe.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
E.Steuer 2023 versehentlich doppelt gesendet
Einklappen
X
-
Danke für die schnelle Antwort! Nein, das ist ja das "Problem". Die "Richtige" habe ich ja zuerst gesendet. Dann kam die Fehlermeldung. Darauf habe ich (leider ohne Check) nochmals gesendet. Erst als die Übermittlung bestätigt wurde, habe ich gesehen, dass auch der Eingang der Ersten Erklärung bestätigt wurde. Heißt also, die zuletzt übermittelte ist die Falsche.
Kommentar
-
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDann musst du dir richtige als Dritte nochmal senden. Oder das FA kontaktieren die zweite abzulegen.
Kommentar
-
So früh im Jahr ist es m. E. nicht erforderlich, das mit dem FA abzustimmen. Einfach die inhaltlich richtige Erklärung neu übermitteln.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenAber erst einen Tag später. Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.
Falls du das Problem mal in einem Entwicklerforum, -Treff o.ä. dezent ansprechen kannst, von mir aus gerne.
SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
Kommentar
-
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenNach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.
Grundsätzlich sollten aber meiner Meinung nach interne Vorgänge im Finanzamt keine Grundlage für die Vorgehensweise der Steuerpflichtigen sein. Wenn man eine falsche Erklärung übermittelt hat, dann sollte man die richtige nachschicken, ohne auf die Bearbeitung im Finanzamt Rücksicht nehmen zu müssen.
Kommentar
-
Hallo,
im Endergebnis kommen die Erklärungen im zuständigen FA an und bei mehreren Erklärungen für den gleichen Zeitraum werden die ausgesteuert und der Bearbeiter geht nach den Zeitstempeln ->deshalb wird im Fall von cheffi die dritte Erklärung bearbeitet.
Der Weg der elektronischen Erklärungen geht prinzipiell über zwei Stationen Düsseldorf und München dort erfolgt die Zuordnung an die jeweiligen Rechenzentren der Bundesländer und dort werden diese an die einzelnen Finanzämter verteilt. Da können schon mal zwei bis drei Tage vergehen bis die Erklärung im Finanzamt zu sehen sind.
Tschüß
Kommentar
-
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenAber erst einen Tag später. Nach meinem Kenntnisstand kommen Steuererklärungen, die am selben Tag übermittelt wurden, in zufälliger Reihenfolge beim Finanzamt an, so dass dort nicht eindeutig definiert wäre, welche die "letzte" ist.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kommentar
-
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
Nope, die Erklärungen werden immer auch mit Zeitstempel übermittelt. Es ist somit jederzeit klar erkennbar, was die aktuellste Erklärung ist.
Anmerkung: Einige User schrieben, dass automatisch immer die letzte Edition die richtige sei. In meinem Fall war es ja genau umgekehrt. Wie ich in meinem Öffnungs-Post erwähnte, war die erste Fassung die richtige. Nur wegen einer irrtümlichen Fehlermeldung nach der Übermittlung schickt ich erneut eine Est-Erklärung. Und dummerweise enthielt die eben teils Daten aus 2022. Also: Es ist nicht automatisch immer die letzte Fassung die korrekte! ;-)Zuletzt geändert von cheffi; 06.03.2024, 10:29.
Kommentar
-
Du hattest aber im Forum zugestimmt gehabt, dass es richtig wäre, die "richtige" noch einmal hinterherzusenden. Und die wäre dann ja die letzte Fassung gewesen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenDu hattest aber im Forum zugestimmt gehabt, dass es richtig wäre, die "richtige" noch einmal hinterherzusenden. Und die wäre dann ja die letzte Fassung gewesen.
Kommentar
Kommentar