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Arbeitszimmer und Homeofficepauschale 2023, bei zwei Personen (Eheleute) absetzen

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    Arbeitszimmer und Homeofficepauschale 2023, bei zwei Personen (Eheleute) absetzen

    Hallo zusammen.
    Folgender Fall:
    Eheleute in Miete, bei beiden ist das Arbeitszimmer (bzw. die Wohnung) der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.
    Also kann man beim Arbeitszimmer die vollen tatsächlichen Kosten absetzten.
    Könnte jetzt z.B. der Ehemann die Kosten des Arbeitszimmers und die Ehefrau die Homeofficepauschale geltend machen?
    Ich lese zwar immer wieder entweder oder, aber das bezieht sich immer auf eine Person.

    Noch eine Frage:
    Der Ehemann ist ab und zu im In- und Ausland unterwegs. Er bekommt sämtliche Spesen die er hat ersetzt (benutzt manchmal auch die Firmenkreditkarte)
    Bleibt dann noch irgendwas, was auch immer, dass man steuerlich geltend machen kann?

    Freue mich auf Antworten - besten Dank
    Grüße

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh, sorry, das wusste ich nicht. Wollte in der elektronischen Steuererklärung nur keinen Fehler machen.

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        #4
        Du kannst ja die ab 2023 gültigen Vorschriften selbst nachlesen. § 5 Abs. 5 Nr. 6b und Nr. 6c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

        ... aber das bezieht sich immer auf eine Person.
        Das hast du richtig erkannt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Richtig ist wohl, dass jeder Ehegatte seinen Anteil am Arbeitszimmer (ggf. über den Prozentsatz der Nutzung) geltend macht.

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            #6
            Danke!
            Grüße

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              #7
              Bei einer Einzelveranlagung wuerdet ihr doch auch beides ansetzen, oder? Warum denn nicht bei der Zusammenveranlagung? Wenn der Ehemann das Arbeitszimmer nutzt, kann er dieses m.E. auch von der Steuer absetzen. Die Ehefrau macht Homeoffice (wo auch immer im Haus) und kann dann auch die Homeofficepauschale absetzen.

              Hier dazu noch ein ganz brauchbarer Link: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Ja richtig - vielen Dank. Es ist sogar tatsächlich so, dass Aufgrund der vielen Video Calls, von beiden, die Ehefrau (meine Tochter) ins Wohnzimmer ausweichen muss!

                Weiß jemand von Euch ob es eine Art Liste gibt, aus der hervorgeht, ob man bei In- und Auslandstätigkeit, außer den Spesen (die hier kpl. ersetzt wurden) noch steuerlich geltend machen kann?

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                  #9
                  Einfach mal googeln hilft ;-))) z.B. https://www.steuern.de/reisekosten-absetzen

                  Ansonsten gilt: welche Aufwendungen habe und was bekomme ich ersetzt? Den Restbetrag, der mir nicht ersetzt wird, kann man bestimmt steuerlich geltend machen. Also einfach Belege sammeln und dann in der Steuererklaerung absetzen - falls ein Posten mal nicht beim Finanzamt auf Gegenliebe stoesst, dann werden die das schon streichen.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Ich kenne keine Liste. Wenn Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand steuerfrei ersetzt werden, ist das steuerlich ein Nullsummenspiel.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ja, richtig. Ist in dem Fall so. Aber, Dank dem Link: steuern.de/reisekosten-absetzen, bin ich der Meinung, dass eine Reisenebenkostenpauschale von 100€ mehr als gerechtfertigt ist.
                      Weil, wer gibt schon jede Tasse Kaffee o.ä. an? Also ein klein wenig bleibt da schon übrig. Natürlich nicht bei einer einzigen Auslands - oder Inlandsreise.
                      Sollten schon mehrere sein.
                      Danke an alle!
                      Grüße

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                        #12
                        Es gibt keine Reisenebenkostenpauschale. Im Gegensatz zur tatsächlich existierenden Pauschale für Verpflegungsmehraufwand.

                        Aber die Diskussion deiner steuerrechtlichen Vorstellungen ist nicht Thema dieses Forums.

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                          #13
                          Ja, stimmt. Sorry für alles!

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