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Zu versteuern nach dem Grundtarif - Enkommensteuer für Rentner

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    Zu versteuern nach dem Grundtarif - Enkommensteuer für Rentner

    Hallo,

    ich habe die Einkommensteuererklärung für Rentner eingereicht und die bescheidene Jahresrente von 1700 Euro angegeben. Ich wohne im Ausland, und das Land ist nicht verpflichtet, Nachweise über Einkommen vorzulegen beim Finanzamt, d.h., in Japan. Dort habe ich auch kein festes Einkommen.

    Nun hat das Finanzamt mir 11.027 Euro als "zu versteuerndes Einkommen nach dem Grundtarif" berechnet. Das Finanzamt schreibt, dass der "Grundfreibetrag" aus technischen Gründen berechnet wurde und nicht zu einer Besteuerung führt.

    Im Vergleich dazu hat der über Elster ausgefüllte Einkommensteuererklärung 0 Euro als Einkommensteuer berechnet, und das Finanzamt 100 Euro.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mit der Einkommensteuer für Rentner und dem Grundfreibetrag auskennt. Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße.

    #2
    Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mit der Einkommensteuer für Rentner und dem Grundfreibetrag auskennt.
    Da du im Ausland ansässig und damit nur beschränkt steuerpflichtig bist, wird das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag erhöht.

    Der Gesetzgeber geht nämlich grundsätzlich davon aus, dass dein Existenzminimum durch deine Einkünfte im Ansässigkeitsstaat gedeckt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, Charlie24, für Ihre Antwort.

      Geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass jemand, der im Ausland ansässig ist und Rentner ohne festes Einkommen ist, d.h. keine Einkünfte im Ansässigkeitsstaat in Höhe des Grundfreibetrags hat?

      Kann man Nachweise über Einkünfte einreichen und dadurch Einfluss auf den Grundfreibetrag nehmen?

      Wie ist es, wenn jemand nur Teilzeit arbeitet, z.B. auf 480-Euro-Basis, oder bei Verwandten lebt?

      Denn ich verdiene im Jahr 12.000 Euro nicht.

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        #4
        Kann man Nachweise über Einkünfte einreichen und dadurch Einfluss auf den Grundfreibetrag nehmen?
        Ob es möglich ist, auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden, ist eine Frage des Steuerrechts, Steuerberatung ist uns hier nicht erlaubt.

        Die gesetzlichen Regelungen findet man in § 1 EStG, in deinem Fall könnte § 1 Abs. 3 EStG in Betracht kommen:

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, Charlie24, letzte Frage:

          Wäre es nicht eine doppelte Besteuerung, wenn ich sowohl im Ausland Steuern bezahle und auch noch dasselbe Einkommen - den Grundfreibetrag - in Deutschland besteuern lassen muss? Vielen Dank.

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            #6
            Zitat von klaus44 Beitrag anzeigen
            Wäre es nicht eine doppelte Besteuerung, wenn ich sowohl im Ausland Steuern bezahle und auch noch dasselbe Einkommen - den Grundfreibetrag - in Deutschland besteuern lassen muss? Vielen Dank.
            Nein. Ansonsten erklärt das der steuerliche Berater.

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