Hallo,
ich habe die Einkommensteuererklärung für Rentner eingereicht und die bescheidene Jahresrente von 1700 Euro angegeben. Ich wohne im Ausland, und das Land ist nicht verpflichtet, Nachweise über Einkommen vorzulegen beim Finanzamt, d.h., in Japan. Dort habe ich auch kein festes Einkommen.
Nun hat das Finanzamt mir 11.027 Euro als "zu versteuerndes Einkommen nach dem Grundtarif" berechnet. Das Finanzamt schreibt, dass der "Grundfreibetrag" aus technischen Gründen berechnet wurde und nicht zu einer Besteuerung führt.
Im Vergleich dazu hat der über Elster ausgefüllte Einkommensteuererklärung 0 Euro als Einkommensteuer berechnet, und das Finanzamt 100 Euro.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mit der Einkommensteuer für Rentner und dem Grundfreibetrag auskennt. Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße.
ich habe die Einkommensteuererklärung für Rentner eingereicht und die bescheidene Jahresrente von 1700 Euro angegeben. Ich wohne im Ausland, und das Land ist nicht verpflichtet, Nachweise über Einkommen vorzulegen beim Finanzamt, d.h., in Japan. Dort habe ich auch kein festes Einkommen.
Nun hat das Finanzamt mir 11.027 Euro als "zu versteuerndes Einkommen nach dem Grundtarif" berechnet. Das Finanzamt schreibt, dass der "Grundfreibetrag" aus technischen Gründen berechnet wurde und nicht zu einer Besteuerung führt.
Im Vergleich dazu hat der über Elster ausgefüllte Einkommensteuererklärung 0 Euro als Einkommensteuer berechnet, und das Finanzamt 100 Euro.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mit der Einkommensteuer für Rentner und dem Grundfreibetrag auskennt. Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße.
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