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Umzugskosten für Mutter bezahlt.

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    Umzugskosten für Mutter bezahlt.

    Hallo, meine Mutter (Pflegegrad 1) ist letztes Jahr von ihrer nicht altersgerechten Wohnung (2.Stock mit vielen Stufen) in eine Wohnung im einem Betreuten Wohnen in einem Altenwohnstift gezogen, so kann sie sich ihre Selbstständigkeit noch erhalten
    Die Umzugskosten habe ich bezahlt, da sie nur wenig Rente hat,

    Könnte ich und wenn ja wo (Außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleitungen) diese Umzugskosten ansetzen ?

    Danke für Ihre Hilfe.
    Freundliche Grüße
    Barbara
    Zuletzt geändert von Barbara64; 07.03.2024, 19:25.

    #2
    Der richtige Ort wäre die Anlage Unterhalt. Auch gelegentliche oder einmalige Unterhaltsleistungen sind im Rahmen der Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen steuerlich abziehbar. Bei einer einmaligen Unterhaltszahlung nimmt das Finanzamt an, das diese dem Unterhaltsbedarf bis zum Jahresende dienen soll. Bei einer Zahlung im April wird der Betrag also im Rahmen der Höchstbeträge auf die Monate April bis Dezember verteilt. Es muss natürlich auch das Einkommen der Mutter angegeben werden.

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