Kann man in der Anlage Kind, bei volljährigen Kindern, Berufsausbildung und Bundesfreiwilligendienst eintragen?
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Anlage Kind, volljährige Kinder
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Kann man in der Anlage Kind, bei volljährigen Kindern, Berufsausbildung und Bundesfreiwilligendienst eintragen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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