Kapitalertrag (KAP) für minderjähriges Kind einreichen

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  • schrippe
    Neuer Benutzer
    • 08.03.2024
    • 2

    #1

    Kapitalertrag (KAP) für minderjähriges Kind einreichen

    Hallo,
    ich komme mit Elter und der Finanzamt Hotline nicht klar.
    Ich persönliche reine meine Steuererklärung über Elster ein und habe das für 2023 schon gemacht.

    Jetzt möchte ich aber eine Erklärung für mein Kind abgeben, scheitere aber immer daran das das Kind noch gar keine Steuernummer hat, Steuer-ID ist vorhanden.
    Bei Google und Youtube werde ich auch nicht fündig wie man nun für jemand anderen nur die KAP abgeben kann.

    Ist da jemand von Euch bewandert?

    Danke!!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    nur die Kap geht nicht, der Hauptvordruck mit Name und Anschrift usw. muss schon dabei sein. Das Feld Steuernummer kannst du leer lassen. ID-Nummer natürlich eintragen.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Man muss doch nur im Hauptvordruck eine neue Steuernummer beantragen und das zuständige Finanzamt auswählen, wo ist jetzt das Problem ?

      Antrag_Steuernummer.jpg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • schrippe
        Neuer Benutzer
        • 08.03.2024
        • 2

        #4
        ich bin anscheinend blind gewesen und habe neue Steuernummer beantragen nicht gesehen .
        Danke Euch!

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Falls das Kind nur Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag erzielt und keine weiteren Einkünfte hat, würde ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung

          für das Kind beantragen. Dann hat man 3 Jahre Ruhe.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Oder wenn die Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen, erscheint ein Freistellungsauftrag sinnvoll, denn dann hat man ggf. 100 Jahre Ruhe und muss nicht jedes Mal eine NV-Bescheinigung beantragen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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