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Probleme bei der Dateneingabe Grundsteuer Straßenreinigung etc

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    Probleme bei der Dateneingabe Grundsteuer Straßenreinigung etc

    Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zur Dateneingabe zum Punkt 14 - Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl
    Hier lassen sich die Einzelpositionen nicht mit Daten füllen, es kommt die Meldung das die Summe nicht übereinstimmt mit bereits hinterlegten Daten, obwohl ich hier noch keine Daten eingegeben habe
    Kann jemand helfen
    Danke

    #2
    ... es kommt die Meldung das die Summe nicht übereinstimmt mit bereits hinterlegten Daten, obwohl ich hier noch keine Daten eingegeben habe
    Ein Screenshot von der Fehlermeldung wäre wahrscheinlich hilfreich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hier der Screenshot

      grafik.png
      Angehängte Dateien

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        #4
        Welche Anlage zu welcher Steuererklaerung fuer welches Jahr meinst du denn ueberhaupt? Ein wenig mehr Information waere sicher ganz hilfreich und bestimmt zielfuehrend. ;-)

        Nachsatz: Ok, hat teilweise erledigt, danke!
        Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 08.03.2024, 11:13.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Sorry es geht um die Einkommenssteuererklärung 2021 und hier um die Anlage V Einkünfte aus Vermietung

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            #6
            Der %-Satz ist nicht 53,81%, sondern nur 46,19% (100-53,81%). Die Darstellung in der Anlage V ist ziemlich bloed, ist aber so. Es wird nach den nicht mit Vermietungseinkuenften zusammenhaengende Ausgaben gefragt. ;-)
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Da muss man erst mal darauf kommen herzlichen Dank

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                #8
                Die Anlage V ist fuer 2022 noch genau so erfassen, ab 2023 ist die Anlage V in drei Anlagen aufgeteilt und auch die Eingabe der %-igen Anteile wurde fuer den Normalbuerger angepasst. ;-)
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Deine Berechnung ist ja auch falsch. Bis einschließlich 2022 muss beim Prozentwert der eigengenutzte Anteil angeben werden.

                  Wenn der 53,81% beträgt, dann sind 46,19% der Grundsteuer als Werbungskosten abziehbar. Aufgerundet sind das dann 159 € und nicht 185 €.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo Charlie24, wie hoch die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkuenften zusammenhaengen, tatsachlich sind, kann nur gute PowerMike1 wissen. Deine Meinung, meine Antwort bzw. Berechnung sei falsch, ist daher spekulativ.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Nein, meine Antwort ist nicht spekulativ, ich habe nämlich geschrieben;

                      Wenn der 53,81% beträgt, ...
                      Meine Antwort bezog sich auch nicht auf deine Antwort, sondern auf den Screenshot des TE. Während man hier an einer Antwort schreibt,

                      sieht man nicht, ob zwischendurch bereits jemand anders geantwortet hat, die Seite wird nämlich nicht automatisch aktualisiert.

                      Ob der Eigenanteil wirklich 53,81% beträgt, muss der TE natürlich selbst wissen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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